Verpackungszwang
Stefan Schmidt will Ausnahmen – „Shishabars brauchen legale Möglichkeit, ihr Geschäft zu betreiben“

24.08.2020 | Stand 21.07.2023, 8:18 Uhr
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Der Oberpfälzer Bundestagsabgeordnete der Grünen und Mitglied im Finanzausschuss, Stefan Schmidt, fordert, den Verpackungszwang im Tabaksteuergesetz für Shishabars aufzuheben.

Regensburg. „Der Verpackungszwang ist für Shishabars weder wirtschaftlich noch praktikabel. Deswegen müssen wir Ausnahmen für Shishabars schaffen und ihnen ermöglichen, versteuerten Wasserpfeifentabak portionsweise aus Großpackungen entnehmen zu dürfen“, sagt Schmidt.

In der Antwort auf eine kleine Anfrage der grünen Bundestagsfraktion, die Schmidt federführend entworfen hat, erklärt die Bundesregierung, keine Änderungen am Verpackungszwang im Tabaksteuergesetz vornehmen zu wollen. Das Tabaksteuergesetz erlaubt bisher nur den Verkauf von Tabakwaren in geschlossenen und verkaufsfertigen Kleinverkaufspackungen mit Steuerzeichen. Die portionsweise Entnahme von Wasserpfeifentabak aus einer Großverpackung hingegen erlaubt das Tabaksteuergesetz nicht.

Das kritisiert der Abgeordnete Schmidt und fordert Nachbesserungen: „Es ist absurd, dass Shishabars kaum eine legale und gleichzeitig praktikable Möglichkeit haben, ihr Geschäft zu betreiben. Die Bundesregierung verschließt ihre Augen vor den Problemen und lässt die Shishabars alleine.“ Doch auch die Shishabars nimmt Schmidt in die Verantwortung: „Es gibt absolut keine Rechtfertigung für die aktuelle Praktik einiger Betreiber, die Tabaksteuer zu hinterziehen, indem sie Wasserpfeifentabak illegal aus Rohtabak herstellen.“

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