Justiz
Wolbergs-Urteil – „ich habe ein Stück meiner Ehre verloren“

25.06.2020 | Stand 13.09.2023, 0:29 Uhr
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„Das Urteil in dem zweiten Verfahren gegen mich war der zweitgrößte Niederschlag für mich nach meiner Inhaftierung“, so kommentierte Joachim Wolbergs die Entscheidung des Landgerichtes Regensburg, eine Bewährungsstrafe von einem Jahr wegen Bestechlichkeit zu verhängen. Das Urteil fiel am Mittwoch, 17. Juni, nach 35 Verhandlungstagen.

Regensburg. Das Urteil war für Wolbergs ein Schlag ins Gesicht, starr verfolgte er die Begründung der Kammer. Ein Statement direkt am Prozesstag gab es nicht: „Ich habe gestern auf das Urteil nicht mehr reagiert, weil ich im ersten Verfahren direkt im Anschluss an die Urteilsverkündung gegenüber den Medien eine emotionale Reaktion gezeigt habe, die mir später zum Schaden gereichte, wenigstens wurden damals bestimmte Bilder von mir mit wütendem Gesichtsausdruck immer und immer wieder publiziert. Außerdem habe ich es für sinnvoll erachtet, das Geschehene zunächst in Ansätzen zu verarbeiten und die medialen Darstellungen am heutigen Tag abzuwarten“, so Wolbergs in einer Videobotschaft am Donnerstag, 18. Juni. „Man muss mich nicht verstehen, aber ich habe gestern wieder ein Stück meiner Ehre verloren.“

„Ich kann dieses Urteil nur sehr begrenzt nachvollziehen, weil ich in einem Punkt, den ich definitiv falsch gemacht habe, mit einer abenteuerlichen Begründung freigesprochen wurde und in einem anderen, bei dem ich mir nichts, aber auch gar nichts vorzuwerfen habe, verurteilt worden bin“, sagt Wolbergs. In Bezug auf die Übernahme einer Agentur-Rechnung durch einen Bauträger habe er einen Fehler gemacht, „ich habe diesen Fehler von Anfang an eingeräumt und darauf hingewiesen, dass ich nicht mit Absicht falsch gehandelt habe, aber ich mich um dieses Thema hätte intensiver kümmern müssen. Für diesen Fehler bin ich freigesprochen worden.“ Auch in den Punkten nördlicher Rübenhof und „Lago A3“ wurde Wolbergs freigesprochen.

Die Verurteilung erfolgte im Komplex „Auf der Platte“, was Wolbergs für falsch hält. „Ich wurde in diesem Zusammenhang nicht verurteilt, weil es wie auch immer geartete Beweise für eine Verknüpfung zwischen Parteispenden und diesem Vorhaben gegeben hätte, sondern weil die fünfte Strafkammer alle, aber auch wirklich alle Zeugenaussagen in Bezug auf dieses Vorhaben vom Tisch gewischt hat und aus vermeintlichen Indizien eine eigene Geschichte konstruiert hat, die schlicht und ergreifend falsch und so nicht wahr ist“, sagt Wolbergs – und stellt fest: „Ich schwöre bei Gott, und ich weiß sehr genau, dass man damit sehr vorsichtig umgehen muss, dass es niemals eine Verbindung zwischen der Annahme von Parteispenden und dem Anliegen des Immobilienzentrums eine Arrondierung der Bebauung in dem Gebiet ,Auf der Platte‘ vorzunehmen, gegeben hat.“

Rechtsanwalt Peter Witting hatte bereits in einer Verhandlungspause am Mittwoch angekündigt, in Revision zu gehen. Das sieht auch Joachim Wolbergs so: „Der Rechtsstaat sieht – Gott sei Dank – die Möglichkeit vor, weitere Instanzen anzurufen, wenn man selber das Urteil für falsch hält.“ Das letzte Wort ist also auch hier noch nicht gesprochen ...

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