Bis 30. September
Gute Nachrichten für alle Pflegebedürftigen – Entlastungsbetrag flexibler und länger einsetzbar

12.06.2020 | Stand 03.08.2023, 8:49 Uhr
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Aufgrund der corona-bedingten Versorgungsengpässe hat der Bundestag beschlossen, die Übertragbarkeit der sogenannten „Niederschwelligen Betreuungsleistungen“ bis zum 30. September zu verlängern.

Landkreis Cham. Niederschwellige Betreuungsleistungen (Entlastungsbetrag für Pflegebedürftige gemäß § 45b SGB XI in Höhe von 125 Euro) sind zusätzliche Leistungen der Pflegeversicherung für Pflegebedürftige, die zu Hause wohnen. Der Betrag dient zur Finanzierung zusätzlicher Betreuungs- und Entlastungsleistungen (zum Beispiel Hilfe im Haushalt, Hilfe bei der Organisation des Alltags, Begleitung zum Hausarzt, Betreuung von Menschen mit Demenz und so weiter).

Eine weitere Erleichterung findet sich in der Regelung, dass Pflegebedürftige des Pflegegrades 1 den Entlastungsbetrag bis zum 30. September möglichst flexibel einsetzen können. Der Einsatz kann von professionellen Angeboten bis zur Inanspruchnahme nachbarschaftlicher Hilfe reichen. Nähere Informationen erteilt die zuständige Pflege- beziehungsweise Krankenkasse.

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