Kita-Lockerungen
Familienministerin Trautner: „Kinder brauchen Kinder und Eltern eine Perspektive!“

03.06.2020 | Stand 03.08.2023, 16:18 Uhr
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Ab Montag, 15. Juni, können erneut mehr Kinder ihre Kindertageseinrichtung wieder besuchen.

Bayern. Bayerns Familienministerin Carolina Trautner erklärt: „Kinder brauchen Kinder! Auch den Eltern wollen wir eine Perspektive geben. Daher steht nun die nächste Ausweitung der Notbetreuung bevor: Ab dem 15. Juni 2020 können auch Kinder, die im Schuljahr 2021/2022 schulpflichtig werden, wieder in ihre Kitas gehen. Gleiches gilt für die Kinder, die am Übergang von der Krippe zum Kindergarten stehen. Damit können dann rund 80 Prozent der Kinder wieder ihre Einrichtungen besuchen. Ab dem 1. Juli 2020 wird das dann, wenn es das Infektionsgeschehen zulässt, wieder allen Kindern möglich sein.“

Für die erneuten Lockerungen im Kita-Bereich waren die Bedürfnisse der Kinder ausschlaggebend. Denn mit zunehmendem Alter der Kinder sind themenbezogene Bildungs- und Erziehungsziele wichtig und Kompetenzen mit Blick auf den Übergang in die Schule treten in den Vordergrund. Deshalb wurde bereits den Vorschulkindern zum 25. Mai die Möglichkeit zum Kita-Besuch gegeben. Entsprechend folgt nun der nächstjüngere Jahrgang. Gleiches gilt für den Krippenbereich. „Aus pädagogischer Sicht wollen wir auch die Krippenkinder auf den Übergang in den Kindergarten vorbereiten und ihnen den Abschied von ihrer Einrichtung ermöglichen“, so Trautner. Auch Kinder, die im selben Haushalt leben und dieselbe Einrichtung besuchen, wie die jetzt für den Einrichtungsbesuch zugelassenen Kinder, können ebenfalls wieder betreut werden. Sie stellen kein zusätzliches Infektionsrisiko dar.

Familienministerin Trautner dankt den Beschäftigten in den Einrichtungen: „Die Corona-Pandemie macht erneut deutlich, welch tragende Säule die Kitas in unserer Gesellschaft darstellen. Die Beschäftigten leisten dort täglich wertvolle und besonders verantwortungsvolle Arbeit. Dafür danke ich ihnen ausdrücklich!“ Die Allgemeinverfügung kann im Internet unter www.verkuendung-bayern.de abgerufen werden. Den 344. Newsletter mit allgemeinen Informationen zur Kinderbetreuung und der Ausweitung der Notbetreuung ab dem 15. Juni gibt es im Internet unter www.stmas.bayern.de.

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