Gastronomie und Corona
Absurde Regelungen anpassen und Schäden abwenden

29.05.2020 | Stand 03.08.2023, 15:29 Uhr
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Der Regensburger Haushaltspolitiker Tobias Gotthardt (Freie Wähler) fordert nach dem Gerichtsurteil in Augsburg, wonach die Außengastronomie bis 22 Uhr geöffnet werden darf, schnelle Schritte seitens der Staatsregierung. „Es braucht nun Klarheit statt wirrer Regelungen, die ohnehin nicht nachvollziehbar sind“, betonte Gotthardt am Donnerstag, 28. Mai, in München.

Kallmünz. Die unterschiedliche Regelung hinsichtlich Innen- und Außengastronomie sei nicht nachvollziehbar, sagte Gotthardt. „Es braucht nun dringend eine Angleichung der Uhrzeiten.“ Biergärten und Außengastronomie sollen nach dem Urteil ab sofort bis 22 Uhr geöffnet werden dürfen, fordert Gotthardt. Die Staatsregierung hatte dies erst für die kommende Woche vorgesehen. Doch dies sei schlichtweg nicht begründbar: „Gerade im Freien ist das Infektionsrisiko deutlich geringer, wenn alle Regelungen eingehalten werden. Dass die Lokale im Freien aber früher schließen müssen, als der Innenbereich, ist komplett absurd.“

Außerdem müsse an die Gastronomiebranche gedacht werden, die durch längere Öffnungszeiten der Biergärten zumindest ein Stück weit wirtschaftliche Schäden abwenden könne. „Ich fordere hier noch heute die nötige Anpassung“, sagte Gotthardt im Bayerischen Landtag. Er will sich hier auch an die zuständigen Ministerien wenden und Druck für eine schnelle Neuregelung aufbauen.

Regensburg