Politik
Wahlkreis Regensburg wird neu zugeschnitten – Stefan Schmidt fordert Prüfung von Alternativen

28.05.2020 | Stand 03.08.2023, 10:16 Uhr
−Foto: n/a

Die VG Wörth soll aus dem Wahlkreis Regensburg herausgenommen und in den Wahlkreis Schwandorf verlegt werden. Das sieht ein Gesetzentwurf von Union und SPD vor, der am Donnerstag, 28. Mai, im Bundestag beschlossen werden soll.

Regensburg. Der Oberpfälzer Grünen-Bundestagabgeordnete Stefan Schmidt hat, was den Wahlkreis Regensburg betrifft, Zweifel: „Natürlich ist der Wahlkreis Regensburg schon zu groß, weil hier die Bevölkerung seit Jahren wächst. Deswegen ist es unvermeidlich, dass der aus Stadt und Landkreis Regensburg bestehende Wahlkreis verkleinert wird und geeignete Orte zu benachbarten Wahlkreisen kommen. Darüber freut sich niemand von den Betroffenen und das ist auch absolut nachvollziehbar. Mir erschließt sich aber nicht, wie Wörth an der Donau und Brennberg homogen und harmonisch in einen Wahlkreis Schwandorf passen. Der Wahlkreis Regensburg wird deswegen von der Bevölkerungszahl nicht wesentlich kleiner, das ist also nicht einmal eine Lösung auf lange Sicht. Ich hätte mir gewünscht, dass Union und SPD hier neben mathematischen Planspielen auch auf wirtschaftliche und kulturelle Verflechtungen sowie auf Pendler- und Verkehrsströme achten – also gewissenhaft alle denkbaren Alternativen prüfen. Schließlich soll ein neu zugeschnittener Wahlkreis auch Akzeptanz bei den betroffenen Menschen finden“, ist Schmidt überzeugt.

Die Änderung des Bundeswahlgesetzes mindert aus Sicht des Grünenpolitikers aber ohnehin nicht die dringende Notwendigkeit einer grundlegenden Änderung des Wahlrechts. Denn der Bundestag ist bereits zu groß und droht wegen der Verweigerungshaltung vor allem der Union nach der nächsten Wahl noch größer und damit noch weiter von der gesetzlich vorgesehenen Regelgröße entfernt zu sein. Ein entsprechender Gesetzentwurf von den Grünen, der FDP und der Linken liegt dazu auf dem Tisch.

Die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen wird dem Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes heute zustimmen.

Schmidt wird dazu aber nachfolgende persönliche Erklärung abgeben: „Persönliche Erklärung nach § 31 GO BT zum Abstimmungsverhalten am 28. Mai 2020 zum Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD Entwurf eines Vierundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes (Bundesdrucksache 19/18968): Die im Gesetzentwurf zu Grunde liegende Absicht einer gleichmäßigeren Verteilung der Bevölkerung auf die Wahlkreise teile ich vollumfänglich. Der Wahlkreis 233 Regensburg liegt aufgrund eines stetigen Bevölkerungszuwachses derzeit bereits knapp unter der zwingenden Grenze der Neueinteilung. Allerdings halte ich die im Gesetzentwurf vorgeschlagene Änderung für nicht zielführend. Eine Herausnahme der VG Wörth verringert den Abweichungswert im Wahlkreis Regensburg nur geringfügig. Ich hätte mir eine ausführlichere Prüfung von Alternativen gewünscht. Nach Abwägung der Argumente stimme ich dem Gesetz gleichwohl zu, weil ich dem unter diesen Voraussetzungen im Grundsatz richtigen Weg meine Unterstützung geben möchte. Dessen ungeachtet werde mich aber weiterhin für eine notwendige Reform des Wahlrechts einsetzen, damit der Bundestag nicht noch weiter wächst. Meine Fraktion hat dazu einen Gesetzentwurf eingebracht, der ohnehin einen Neu-Zuschnitt der Wahlkreise erfordern würde.“

Regensburg