Fristverlängerung bei Umsatzsteuerpflicht
„Kommunen müssen sich auf Bewältigung der Pandemie-Folgen konzentrieren können“

15.05.2020 | Stand 04.08.2023, 15:02 Uhr
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„Unsere Kommunen stehen vor historischen Herausforderungen. Einerseits brechen die Einnahmen dramatisch weg, andererseits müssen sie die Folgen der Corona-Pandemie bewältigen und das sorgt für steigende Kosten. In dieser ohnehin schon angespannten Lage kann die Bundesregierung den Kommunen nicht auch noch kostspielige und langwierige Umstrukturierungsmaßnahmen zumuten“, so der Oberpfälzer Grünen-Bundestagsabgeordnete Stefan Schmidt.

Regensburg/Berlin. Hintergrund ist die Umsatzsteuerpflicht für Kommunen. Laut einer EU-Richtlinie sollten für kommunale Leistungen, die auch private Unternehmen erbringen oder erbringen könnten, ab 2022 Umsatzsteuern fällig werden. Davon wären viele interkommunale Dienstleistungen wie Wertstoffhöfe, Winterdienst oder die Überlassung von Personal und Geräten betroffen. Der Bundestag hatte die Umsetzung der EU-Richtlinie schon 2015 mit einer entsprechenden Gesetzesänderung beschlossen. Die Aufgabenstellung §2b Umsatzsteuer war seit Jahren bekannt, allerdings hatte das Bundesfinanzministerium bisher keine Anstalten für Klarheit und Rechtssicherheit bei der durchaus komplexen Verwirklichung gemacht. Erst nach Protesten der Kommunalverbände und der Grünen wurde vom Kabinett eine Verlängerung der Übergangsfrist auf 2023 beschlossen.

Schmidt meint dazu: „Schon vor der Krise war es richtig den Kommunen bei der Anwendung der EU-Richtlinie einen Aufschub zu geben. In der aktuellen Situation ist es unumgänglich. Daher begrüße ich den entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung für eine Fristverlängerung ausdrücklich. Nach dieser bürokratischen Entlastung müssen Bund und Länder den Kommunen jetzt aber auch schnell finanziell unter die Arme greifen.“

Regensburg