Stadt Regensburg informiert
Steuertermin 15. Mai – es wird um die Einhaltung des Zahlungstermins gebeten

05.05.2020 | Stand 24.07.2023, 12:26 Uhr
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Die Stadtkasse erinnert öffentlich an den Steuertermin am Freitag, 15. Mai. An diesem Tag sind die Grundsteuern, Gewerbesteuervorauszahlungen, Abfallbeseitigungs-, Niederschlagswasser- und Straßenreinigungsgebühren für das zweite Quartal 2020 zur Zahlung fällig. Die Steuer- und Gebührenpflichtigen werden um Einhaltung des Zahlungstermins gebeten. Säumnisfolgen können so vermieden werden.

Regensburg. Die Stadtkasse weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass bei Scheckzahlung die Zahlung erst am dritten Tag nach dem Eingang des Schecks bei der Stadtkasse Regensburg als entrichtet gilt, das heißt, ein Scheck für am Freitag, 15. Mai , fällige Steuern und Abgaben muss spätestens am Dienstag, 12. Mai, bei der Stadtkasse eingegangen sein. Wird diese Regelung nicht beachtet, entstehen Säumniszuschläge. Um dies zu vermeiden, wird allen Abgabepflichtigen empfohlen, der Stadtkasse ein SEPA-Mandat zum Zwecke des Bankeinzugs zu erteilen. Der Einzug der dabei zu entrichtenden Beträge erfolgt dabei frühestens am Fälligkeitstag.

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