Pandemie
Ab Montag gilt in den Bussen und Bahnen im RVV Maskenpflicht

24.04.2020 | Stand 21.07.2023, 10:30 Uhr
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Die Bayerische Staatsregierung hat umfangreiche Schutzmaßnahmen beschlossen: So gilt ab 27. April bayernweit eine Maskenpflicht (Mund-Nasen-Schutz) im ÖPNV.

Regensburg. Der Regensburger Verkehrsverbund begrüßt die Maßnahme zum vorbeugenden Infektionsschutz aller Fahrgäste und des Fahrpersonals. Die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes gilt ab Montag, 27. April, bis auf Weiteres in allen Bussen und Bahnen im RVV sowie in den Einrichtungen, die zum ÖPNV gehören, wie etwa überdachte Bushaltestellen und Bahnhöfe.

Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung schützt andere Fahrgäste und verringert

die Ausbreitung des Coronavirus, das sich hauptsächlich über Tröpfcheninfektion ausbreitet: Denn auch Menschen, die unwissentlich infiziert sind und keine Symptome aufweisen, sind mit Mund-Nasen-Schutz weniger ansteckend. Der RVV weist darauf hin, dass die Abdeckung für Mund und Nase gerne auch selbstgenäht sein darf oder auch in Form eines Halstuches ausreichend ist. Trotz des Tragens einer Maske bleibt die Einhaltung der Hygieneregeln, also vor allem sorgfältiges Händewaschen, Husten und Niesen nur in die Armbeuge und nach Möglichkeit keine Berührung des Gesichts mit den Händen, weiterhin enorm wichtig.

Da in den kommenden Wochen mit steigenden Fahrgastzahlen zu rechnen ist, sollten Fahrgäste prüfen, ob insbesondere zu den Hauptverkehrszeiten gegebenenfalls auch eine frühere oder spätere Fahrt möglich ist.

Aktuelle Informationen zur betrieblichen Lage des Bus- und Bahnbetriebes im RVV sowie grundlegende Hygienehinweise in Zusammenhang mit dem Coronavirus sind im Internet unter www.rvv.de aktuelles zusammengestellt.

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