Coronavirus
Bus- und Bahnbetrieb im Landkreis Cham ab 27. April

24.04.2020 | Stand 21.07.2023, 10:18 Uhr
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Ab Montag, 27. April, verkehren wieder alle Buslinien im Landkreis Cham nach Schulfahrplan. Dies gilt auch für die landkreisübergreifenden Busse in die Nachbarlandkreise Regensburg, Schwandorf und Regen.

Landkreis Cham. Für die Schülerinnen und Schüler, die ab 27. April in den Abschlussklassen mit dem Unterricht starten, ist somit die Beförderung sichergestellt. Landrat Franz Löffler betont: „Wichtig war mir, dass jeder Schüler seine gewohnte Haltestelle nutzen und auf seine Stammbeförderung zurückkehren kann und es da zu keiner Verwirrung kommt.“

Bei der Bahn verkehren die Züge auf der Hauptstrecke Furth im Wald – Schwandorf weiterhin in dem bekannten Stundentakt. Auf der Nebenstrecke nach Lam/Bad Kötzting wird das bisherige Busersatzkonzept auf den Schülerverkehr angepasst. Auf der Nebenstrecke Waldmünchen wird die Rufbusbedienung in den Schülerzeitlagen auf einen Regelbusbetrieb umgestellt. Die Zeitlagen der Busse auf den Nebenstrecken weichen geringfügig von den Zugzeiten ab. Konkrete Fahrpläne dazu gibt es im Internet unter www.oberpfalzbahn.de.

Im Laufe der kommenden Woche sind sukzessive weitere Betriebsaufnahmen von Zügen geplant. Die Eisenbahnunternehmen rechnen wieder mit einem Regelbetrieb bis Mitte Mai, auch auf den beiden Nebenstrecken, wo aktuell ausschließlich ein Busbetrieb stattfindet. Dies gilt ebenfalls für die beiden RE-Zugpaare Furth im Wald – Nürnberg der DB-Regio, wo die Wiederaufnahme zum Montag, 11. Mai, geplant ist. Ausgenommen davon bleiben die internationalen Alex-Züge, die bis auf weiteres außer Betrieb bleiben. Hier gibt es auch erstmals keine Ersatzbedienung. Ausgenommen davon ist lediglich der ALX 351 ab Schwandorf um 6.54 Uhr über Roding und Cham nach Furth im Wald, wo ab Montag, 27. April, ein Ersatzbus verkehrt. Mittelfristig wird an einer Übergangslösung für die ausfallenden Alex-Zugfahrten Schwandorf – Furth im Wald gearbeitet.

Landrat Franz Löffler appelliert aber auch an die Nutzer im Nahverkehr, die Mund- und Nasenschutzverpflichtung verbindlich umzusetzen und die Hygienevorschriften einzuhalten: „Auch wenn in der Startphase durchaus Augenmaß gefragt ist, so muss die Vorgabe aber auch zeitnah und verbindlich wirken.“ Die Regelung gilt bis auf weiteres. Über mögliche Änderungen wird das Landratsamt zeitnah informieren. Die aktuelle Entwicklung findet man immer auch in der „Wohin-du-Willst-App“.

Regensburg