Corona-Krise
Jobcenter im Landkreis Regensburg gibt Hinweise – leichter Hilfen zum Lebensunterhalt beantragen

22.04.2020 | Stand 21.07.2023, 20:21 Uhr
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Seit Samstag, 28. März, wurden für einen befristeten Zeitraum die Voraussetzungen für die Leistungen nach dem SGB II – das sogenannte Hartz IV – vereinfacht. Dies soll besonders Menschen zu Gute kommen, die aufgrund der aktuellen Corona-Krise vorübergehend finanzielle Hilfen zur Sicherung des eigenen Lebensunterhalts benötigen.

Landkreis Regensburg. Wegen der derzeit verstärkten Nachfrage weist Christian Meier, Geschäftsführer des Jobcenters Landkreis Regensburg, auf einige wichtige Regelungen in diesem Zusammenhang hin. Wer ab dem 1. März bis einschließlich 30. Juni einen Neuantrag stellt, für den entfällt für die ersten sechs Monate die Vermögensprüfung, wenn er oder sie erklärt, dass kein erhebliches Vermögen verfügbar ist. In den ersten sechs Monaten des Leistungsbezugs werden die Ausgaben für Unterkunft und Heizung in tatsächlicher Höhe anerkannt. Die Vordrucke für den Hauptantrag und die Anlage für Einkommen aus einer selbstständigen Tätigkeit wurden vereinfacht.

Wer Grundsicherung erhält, bekommt zunächst einen Regelbedarf zur Existenzsicherung. Dieser liegt für alleinstehende Personen aktuell bei 432 Euro pro Monat. Er kann sich verringern, wenn jemand zum Beispiel mit weiteren Personen in einem Haushalt lebt. Hinzu kommen die Kosten der Unterkunft (Miete sowie Nebenkosten inklusive Heizkosten), Krankenversicherung und gegebenenfalls „Mehrbedarfe“, zum Beispiel für besondere Ernährung aus Krankheitsgründen oder Schwangerschaft. Entscheidend ist die aktuelle Einkommenssituation der gesamten Bedarfsgemeinschaft. Dazu gehören in aller Regel Ehe- oder Lebenspartner/in und Kinder unter 25 Jahren im gleichen Haushalt. Einmalleistungen für Corona-bedingte Sonderausgaben, beispielsweise wegen Vorratshaltung, sind nicht vorgesehen.

Ausführliche Informationen und die Antragsvordrucke finden sich auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit im Internet unter www.arbeitsagentur.de. „Für eine zügige Bearbeitung der Anträge ist es nötig, dass die Unterlagen vollständig ausgefüllt und unterschrieben bei uns eingereicht werden“, so der Hinweis von Jobcenter-Geschäftsführer Christian Meier. „Wichtig wäre auch eine Handy- oder Festnetz-Telefonnummer, damit wir die Kunden bei Rückfragen gut erreichen können.“

Trotz der Einschränkungen beim persönlichen Kontakt, ist das Jobcenter Landkreis Regensburg für seine Kunden da: für generelle Auskünfte unter der Telefonnummer 0941/ 89936-111, Montag bis Freitag, jeweils von 8 bis 18 Uhr, und für die Antragsstellung unter der Telefonnummer 0941/ 89936-222, Montag bis Donnerstag, 8 bis 17 Uhr, und am Freitag von 8 bis 12 Uhr, sowie in allen Anliegen per Mail an Jobcenter-LK-Regensburg@jobcenter-ge.de oder per Fax an 0941/ 89936-288.

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