Pandemie
IHK sorgt sich um Betriebe aus Gastronomie, Hotellerie, Tourismus oder im Veranstaltungsgeschäft

16.04.2020 | Stand 03.08.2023, 13:03 Uhr
−Foto: n/a

„Das bayerische Kabinett rund um Ministerpräsident Markus Söder hat die von der Bund-Länderkonferenz beschlossenen Maßnahmen, die deutschlandweit vorerst bis 3. Mai 2020 gelten, heute konkretisiert. Das positive Signal, um schrittweise das öffentliche und wirtschaftliche Leben wieder hochzufahren: Bau- und Gartenmärkte sowie Gärtnereien dürfen ab kommenden Montag wieder öffnen“, freut sich IHK-Hauptgeschäftsführers Dr. Jürgen Helmes.

Regensburg. in Woche später folgen Geschäfte des Einzelhandels mit einer Verkaufsfläche von bis zu 800 Quadratmetern. Dabei müssen Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen beachtet werden. „Allerdings sollte die Beschränkung auf 800 Quadratmeter noch einmal überdacht werden, da auch bei größeren Handelsflächen mit individuellen Konzepten die Vorgaben des Infektionsschutzes eingehalten werden können“, so Helmes. Da Bayern mit am stärksten von der Corona-Pandemie betroffen ist, wird der Freistaat die Beschränkungen teilweise zeitversetzt und langsamer lockern als andere Bundesländer. „Wir dürfen bei aller Vorsicht aber die vielen Betriebe aus Gastronomie, Hotellerie, Tourismus oder im Veranstaltungsgeschäft nicht vergessen, die ihre Arbeit aktuell nicht wieder aufnehmen dürfen. Sie brauchen jetzt umso mehr zusätzliche und schnelle Unterstützung. Zudem muss es baldmöglichst einen Fahrplan für alle Geschäfte unabhängig von der Größe ihrer Verkaufsfläche geben. Die regionalen Unternehmen brauchen eine klare Perspektive für die kommenden Wochen und die Zeit nach der Corona-Krise“, so Helmes.

Regensburg