Corona-Pandemie
Ab 14. April gelten neue Regelungen für Grenzpendler nach Tschechien

09.04.2020 | Stand 03.08.2023, 15:06 Uhr
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Das Landratsamt Cham informiert über eine neue Regelung der Tschechischen Republik für alle Grenzpendler, die eine Ausnahme als Grenzpendler im Gesundheits- und Sozialwesen, bei Rettungsdiensten und kritischer Infrastruktur, anerkannt bekommen haben.

Landkreis Cham. benötigen diese tschechischen Einpendler neben einer Bestätigung (Pendlerbescheinigung) ihres deutschen Arbeitgebers auch ein Schreiben der Deutschen Botschaft in Prag für den regelmäßigen Grenzübertritt ohne Quarantäneverpflichtung. Die Informationen zur Durchführung des Verfahrens sind unter folgendem Link auf der Seite der Deutschen Botschaft Prag zu finden: www.prag.diplo.de

Für alle anderen Grenzpendler, also solche, die bisher 21 Tage oder mehr in Deutschland zum Arbeiten bleiben mussten und danach die 14-tägige Pflichtquarantäne in Tschechien zu erfüllen hatten, gilt ab 14. April die Regelung, dass die 21-Tage-Frist auf 14 Tage verkürzt wurde. Die 14-tägige Pflichtquarantäne in Tschechien gilt dann bereits ab einem Aufenthalt von 14 Kalendertagen oder mehr am Stück in Deutschland.

Die Berufspendler sind nach wie vor verpflichtet, die Bestätigung für grenzüberschreitende Pendler, eine Kopie des Arbeitsvertrags sowie die Bestätigung über die absolvierte Quarantäne mitzuführen.

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