Coronavirus
Kreiswerke Cham schützen Müllwerker – Abfalltrennung nach wie vor gültig

03.04.2020 | Stand 03.08.2023, 12:16 Uhr
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Die mit der Leerung der Restmüll- und Wertstoffbehältnisse beauftragten Abfuhrunternehmen teilen mit, dass vermehrt vor allem mit Verpackungsabfällen überfüllte Restmüllbehälter und falsch befüllte Biotonnen zur Abholung bereitgestellt werden. Außerdem stehen neben den Behältern auch nicht zugelassene oder nicht zugebundene Säcke.

Landkreis Cham. Die Kreiswerke Cham weisen vor allem im Hinblick auf den Schutz der Müllwerker darauf hin, dass diese Behälter mit sofortiger Wirkung nicht mehr entleert werden und geben Tipps zur weiteren Durchführung der öffentlichen Abfallentsorgung. Die Abfalltrennung ist nach wie vor Pflicht. Für Haushalte, in denen mit dem Virus infizierte Personen leben oder die unter Quarantäne stehen, gilt eine Sonderregelung.

Die mit der Abfuhr der Restmüll- und Wertstoffbehältnisse beauftragten Abfuhrunternehmen leisten mit ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine außerordentlich wertvolle Arbeit für die Allgemeinheit. Auch tschechische Mitarbeiter haben sich bereit erklärt, für längere Zeit in Deutschland zu bleiben, um die öffentliche Abfallentsorgung mit aufrecht zu erhalten. Dabei ist es von größter Bedeutung, die Beschäftigten so gut wie möglich vor einer eventuellen Ansteckung durch das Coronavirus zu schützen.

Die Kreiswerke Cham weisen deshalb auf folgende Regeln für die Abholung der Restmüll-, Bio- und Papiertonnen sowie die Bereitstellung von zusätzlichen Säcken hin: Alle Behältnisse dürfen nur mit geschlossenem Deckel zur Abholung bereitgestellt werden – Abfälle nicht lose in die Tonne werfen, sondern in Müllbeutel verpackt. Biotonnen, die offensichtlich Fehlwürfe enthalten, dazu gehören auch biologisch abbaubare Sammeltüten, bleiben stehen. Für vorübergehend mehr anfallende Abfälle sind gebührenpflichtige Zusatzsäcke (graue Säcke mit der Aufschrift „Landkreis Cham – Müllabfuhr“) zu verwenden – Gebühr: 3,80 Euro/Stück. Zusatzsäcke erhalten Sie bei den Kreiswerken, Ihrer Gemeindeverwaltung beziehungsweise den dort bekannten Verkaufsstellen und den Abfuhrunternehmen. Zur Abholung bereitgestellte Zusatz- und Windelsäcke müssen zugebunden sein. Verkaufsverpackungen und alle sonstigen Wertstoffe (zum Beispiel E-Schrott, Gerätebatterien, Altglas und so weiter) dürfen nicht in die Restmülltonne. Die Entsorgung über die Wertstoffhöfe im Landkreis Cham ist nach wie vor möglich.

Die Abfuhrunternehmen sind angewiesen, diese Vorgaben konsequent umzusetzen. Die Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, diese Regeln unbedingt einzuhalten, damit auch weiterhin die ordnungsgemäße Abfuhr der Behälter gewährleistet werden kann. Haushalte, in denen mit dem Virus infizierte Personen leben oder die unter Quarantäne stehen, müssen ihre gesamten Abfälle über die Restmülltonne beziehungsweise Zusatzsäcke entsorgen. Für sie steht für Fragen die Abfallberatung der Kreiswerke Cham, Thomas Hersina, unter der Telefonnummer 09971/ 78 573 zur Verfügung.

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