Corona-Pandemie
Herrmann verlängert Aufhebung des Sonn- und Feiertagsfahrverbots für Lkw bis einschließlich 19. April

31.03.2020 | Stand 03.08.2023, 8:14 Uhr
−Foto: n/a

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann hat am Montag, 30. März, die Aufhebung des Sonn- und Feiertagsfahrverbots für Lkw ab 7,5 Tonnen auf Bayerns Straßen bis einschließlich Sonntag, 19. April, verlängert.

Bayern. Das gilt für alle Güter inklusive Leerfahrten. „Auch in den kommenden Wochen müssen wir sicherstellen, dass unsere Geschäfte und Firmen rund um die Uhr bestmöglich mit Waren beliefert werden können“, begründete Herrmann die Verlängerung mit Blick auf die zunehmende Ausbreitung des Coronavirus.

Sonn- und Feiertagsfahrverbot ist in Paragraf 30 der Straßenverkehrsordnung geregelt und gilt von 0 bis 22 Uhr für eine Vielzahl von Transportgütern mit schweren Lkw. Soweit bei Transporten in andere Bundesländer eine Ausnahmegenehmigung erforderlich ist, müssen diese vom Transporteur dort eingeholt werden.

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