Corona-Krise
„Bayern stockt die Soforthilfen deutlich auf und beschleunigt das Verfahren“

30.03.2020 | Stand 03.08.2023, 8:09 Uhr
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Die Bayerische Staatsregierung stockt das Soforthilfeprogramm Corona für kleinere und mittlere Unternehmen deutlich auf. Nach der Einigung mit dem Bundeswirtschaftsministerium, das nun die Förderung für Soloselbstständige, Freiberufler und kleine Unternehmen einschließlich Landwirte mit bis zu zehn Beschäftigten übernimmt, stellt der Freistaat zusätzliche Hilfen für Unternehmen zwischen elf und 250 Mitarbeitern zur Verfügung.

Bayern. Auf Vorschlag von Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger will der Bayerische Ministerrat am Dienstag, 31. März, beschließen, die Unterstützung von Firmen bis 50 Beschäftigte von derzeit 15.000 auf maximal 30.000 Euro zu erhöhen. Unternehmen bis 250 Mitarbeiter erhalten statt 30.000 nun bis zu 50.000 Euro. Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger erklärt: „Durch die passgenaue Abstimmung mit dem Bundesprogramm ist Bayern in der Lage, mittelständische Unternehmen noch besser zu unterstützen. Wir lassen keine Firma in dieser Krise allein. Seit dem Start des bayerischen Programms am 18. März sind über 203.000 Anträge gestellt worden. Mehr als 204 Millionen Euro sind bereits auf die Konten der bayerischen Antragsteller geflossen. Kein anderes Bundesland hat seinen kleinen und mittleren Firmen so schnell geholfen.“

Am Sonntag, 29. März, hatte Aiwanger gemeinsam mit Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier und Bundesfinanzminister Olaf Scholz die Verzahnung der Bundeshilfen mit dem Soforthilfeprogramm des Freistaats bekanntgegeben. Nach dieser Vereinbarung übernimmt die Bundesregierung nun die Soforthilfen für Soloselbstständige, Freiberufler und kleine Unternehmen einschließlich Landwirte mit bis zu zehn Beschäftigten auch in Bayern. Sie erhalten bis zu 9.000 Euro für drei Monate (bis fünf Mitarbeiter) beziehungsweise bis zu 15.000 Euro (bis zehn Beschäftigte). Unternehmen ab elf Beschäftigte erhalten die nun erhöhten Unterstützungen aus dem bayerischen Programm.

In Bayern wird für die Bearbeitung beider Soforthilfeprogramme ab Dienstagnachmittag ein Online-Beantragungsverfahren gestartet, das die Bearbeitung nochmals beschleunigt. Es wird wie bisher bei den Regierungen und auf der Website des Bayerischen Wirtschaftsministeriums zur Verfügung gestellt. „Wir digitalisieren die Beantragung, um noch schneller und unbürokratischer helfen zu können“, so Aiwanger. Weitere Infos gibt es im Internet unter www.stmwi.bayern.de.

Die Bearbeitung der Anträge erfolgt weiterhin durch die sieben Bezirksregierungen und die Landeshauptstadt München. Das bisherige Antragsverfahren mit einem PDF-Formular wird zugunsten des Online-Verfahrens abgeschaltet. Freiberufler und Unternehmen, die bereits einen Förderantrag über das bayerische Programm gestellt haben, aber einen höheren Liquiditätsengpass haben, können in circa vier Wochen einen Änderungsantrag auf Gewährung der Differenz zwischen bisher beantragter/ausbezahlter Soforthilfe und der künftig höheren Fördersumme beantragen. Für beide Programme gilt: Der Antragsteller muss versichern, dass er durch die Corona-Pandemie in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten ist. Antragstellende Unternehmen dürfen sich nicht bereits am 31. Dezember 2019 in finanziellen Schwierigkeiten befunden haben. Die Programme verzichten bewusst auf ein bürokratisches Antragsverfahren, um eine rasche und unbürokratische Auszahlung zu gewährleisten. Die Angaben zum Antrag müssen aber richtig sein – Falschangaben können den Tatbestand des Subventionsbetrugs erfüllen und zu entsprechenden strafrechtlichen Konsequenzen führen. Eine Überprüfung erfolgt im Nachgang.

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