Die Stadt rät
Briefwahlunterlagen rechtzeitig einwerfen!

27.03.2020 | Stand 03.08.2023, 7:51 Uhr
−Foto: n/a

Wahlbriefe müssen bis spätestens Samstag, 28. März 2020, 18 Uhr, in die Briefkästen der Deutschen Post eingeworfen werden.

Regensburg. Die Stichwahl am Sonntag, 29. März, ist aufgrund einer Verfügung des Freistaates Bayern ausschließlich als Briefwahl durchzuführen. Die persönliche Stimmabgabe am Sonntag in einem Wahllokal ist somit nicht möglich.

Wahlbriefe dürfen nur bis Samstag, 28. März, 18 Uhr, nicht aber am Sonntag in Briefkästen der Deutschen Post eingeworfen werden. Die Deutsche Post wird am Samstag alle Briefkästen nach 18 Uhr nochmals leeren und etwaige Wahlbriefe am Sonntag vor 17.30 Uhr der Stadt übergeben. Wahlbriefe, die am Sonntag in die Briefkästen der Deutschen Post eingeworfen werden, werden der Stadt nicht mehr rechtzeitig zugehen.

Der Wahlbrief kann deshalb fristwahrend am Sonntag nur noch im Neuen Rathaus, bei der städtischen Poststelle im Minoritenweg 6 oder in einem der Bürgerbüros in den Hausbriefkasten eingeworfen werden.

Regensburg