Bestimmungen in Tschechien
Ausbreitung des Coronavirus eindämmen – neue Regelungen für Berufspendler

24.03.2020 | Stand 04.08.2023, 18:32 Uhr
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Die tschechische Regierung hat neue Bestimmungen für Berufspendler erlassen, die in Deutschland oder Österreich einer Beschäftigung nachgehen. Berufspendler aus der Tschechischen Republik dürfen weiterhin im Ausland arbeiten, sie müssen sich gemäß der Regierungsentscheidung vom Montag aber für einen empfohlenen Zeitraum von drei Wochen eine Unterkunft im Arbeitsland suchen.

Oberpfalz. Nach der Rückkehr in die Tschechische Republik müssen die Pendler gemäß dem tschechischen Innenminister Hamácek mit einer Quarantäne von 14 Tagen rechnen und dürfen während dieser Zeit nicht wieder ausreisen. Wird der bis zu dreiwöchige Aufenthalt im Arbeitsland unterbrochen, so erfolgt ebenfalls automatisch eine zweiwöchige Quarantäne.

Die Regierung hat diese Pendlerregelung mit Vertretern Österreichs und Deutschlands erörtert. Einerseits will die Tschechische Regierung den Pendlern so erlauben, im Ausland zu arbeiten, andererseits soll die Ausbreitung des Coronavirus im eigenen Land eingedämmt werden. Dieser Kompromiss gilt ab Donnerstag, 26. März, 0 Uhr, bis zunächst Mitte April (Dauer des Notstands in der Tschechischen Republik). Die Personalien der Pendler werden erfasst und kontrolliert, um einen Missbrauch der Regelung zu vermeiden.

Regensburg