Landkreis Cham
Berufspendler aus Tschechien benötigen Unterkunft in Deutschland

24.03.2020 | Stand 24.07.2023, 12:05 Uhr
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Berufspendler aus der Tschechischen Republik können weiterhin im Ausland arbeiten. Allerdings müssen sie sich dann für einen empfohlenen Zeitraum von drei Wochen eine Unterkunft im Arbeitsland suchen. Nach der Rückkehr in die Tschechische Republik müssen die Pendler mit einer Quarantäne von vierzehn Tagen rechnen.

Landkreis Cham. Wie Landrat Franz Löffler erfahren hat, wurden diese neuen Bestimmungen für Berufspendler nach Deutschland und Österreich von der Regierung der Tschechischen Republik am Montag, 23. März, erlassen, um die Ausbreitung des Coronavirus im eigenen Land einzudämmen. Dieser Kompromiss soll ab Donnerstag, 26. März, gelten. Die Personalien der Pendler werden erfasst und kontrolliert, um einen Missbrauch zu vermeiden.

Weitere Infos gibt es auch auf der Homepage der IHK im Internet unter www.ihk-regensburg.de.

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