Corona-Soforthilfe
Krisengespräch mit Spitzen der Oberpfälzer Wirtschaft

21.03.2020 | Stand 03.08.2023, 7:33 Uhr
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Zu einem Krisengespräch über die Situation der Oberpfälzer Wirtschaft zu Zeiten der Corona-Pandemie lud Regierungspräsident Axel Bartelt am Freitag, 20. März, unter entsprechenden Sicherheitsvorkehrungen die Spitzen der Verbände und Kammern.

Oberpfalz. Mit dabei waren Dr. Georg Haber, Präsident der Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz sowie der Geschäftsführer Alexander Stahl, Dr. Jürgen Helmes, Hauptgeschäftsführer der IHK Regensburg für Oberpfalz/Kelheim sowie Johannes Helmberger, Vorstandsvorsitzender der vbw-Bezirksgruppe Oberpfalz, mit Geschäftsführer Hermann Brandl, die den Regierungspräsidenten insbesondere über die Auswirkungen der Coronakrise auf Oberpfälzer Unternehmen informierten.

Kernthema des Treffens bildete die am Dienstag, 17. März, vom Bayerischen Wirtschaftsministerium aufgelegte Corona-Soforthilfe, die von Oberpfälzer Unternehmen bei der Regierung der Oberpfalz beantragt werden kann. Um dem erwartet hohen Zuspruch gerecht werden zu können, wurde für die schnellstmögliche Bearbeitung von derzeit über 6.000 Anträgen (Stand: 20. März) an der Regierung eine eigene Task-Force gegründet, die auch über das Wochenende im Einsatz sein wird. „Die Ausreichung der ersten Geldmittel innerhalb von nur drei Tagen war eine Herkulesaufgabe. Nur durch eine beeindruckende Teamleistung können wir mit dem heutigen Freitag bereits rund 250 Anträge auf Soforthilfe mit einem Volumen von fast 1,8 Millionen Euro auszahlen“, bekräftigte Regierungspräsident Axel Bartelt.

Die Spitzen der Kammern und Verbände begrüßten die Corona-Soforthilfe ausdrücklich. Die Situation sei extrem schwierig und existenzgefährdend für viele Branchen, insbesondere Solo-Unternehmen. In diesem Rahmen appellierten sie gemeinsam mit Regierungspräsident Axel Bartelt jedoch an potentielle Antragsteller, die Hilfe wirklich nur dann zu beantragen, wenn sie existentiell notwendig ist und insbesondere die in den Förderrichtlinien genannten Voraussetzungen vorliegen. Das heißt: nur bei einer existenzbedrohlichen wirtschaftlichen Schieflage beziehungsweise bei massiven Liquiditätsengpässen, die unmittelbar durch die Corona-Pandemie ausgelöst worden sind. „Bei der Soforthilfe geht es darum, Menschen zu helfen, die wirklich durch die Corona-Pandemie in Not geraten sind, und keinen Trittbrettfahrern, die sich in dieser Notsituation wirtschaftlich bereichern wollen.“ Beim Antrag ist daher auch eine eidesstattliche Versicherung notwendig. Bewusst missbräuchliche Antragstellung oder bewusst falsche Angaben werden entsprechend geahndet.

Die Regierung der Oberpfalz bittet darum, Anträge auf „Soforthilfe Corona“ per Mail an das Funktionspostfach Corona-Soforthilfe-fuer-Unternehmen@reg-opf.bayern.de zu senden. Sofern der Antrag auf „Soforthilfe Corona“ nur in Papierform bei der Regierung der Oberpfalz abgeben werden kann, steht ein Briefkasten links neben dem Haupteingang am Regierungsgebäude zur Verfügung. Der Briefkasten wird täglich mehrmals geleert. Weitere Informationen sowie das Antragsformular zur „Soforthilfe Corona“ bekommt man über die Webseite der Regierung der Oberpfalz im Internet unter www.regierung.oberpfalz.bayern.de.

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