Coronavirus
Ausgangsbeschränkung ab Samstag angeordnet – Landratsamt Cham richtet Bürgertelefon ein

20.03.2020 | Stand 03.08.2023, 7:29 Uhr
−Foto: n/a

Um die Verbreitung des Coronavirus einzudämmen, gilt ab Samstag, 21. März, ab 0 Uhr in ganz Bayern eine vorläufige Ausgangsbeschränkung. Das Verlassen der eigenen Wohnung ist dann nur noch bei Vorliegen triftiger Gründe erlaubt.

Landkreis Cham. Dazu zählen unter anderem der Weg zur Arbeit, notwendige Einkäufe, Arzt- und Apothekenbesuche, Hilfe für andere, Besuche von Lebenspartnern, aber auch Sport und Bewegung an der frischen Luft – dies aber nur alleine oder mit den Personen, mit denen man zusammenlebt. Gastronomiebetriebe sind mit Ausnahme der Abgabe und Lieferung von mitnahmefähigen Speisen untersagt. Der Besuch in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen ist mit wenigen Ausnahmen untersagt. Jeder wird angehalten, die physischen und sozialen Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren. Wo immer möglich ist ein Mindestabstand zwischen zwei Personen von 1,5 Metern einzuhalten. Die Ausgangsbeschränkung gilt bis 3. April, 24 Uhr.

Landrat Franz Löffler bittet die Bevölkerung im Landkreis Cham eindringlich, sich an diese Vorgaben zu halten: „Jetzt hat jeder eine große Verantwortung. Für sich und für die Anderen. Ausnahmen kann es nur für das Arbeiten, das Versorgen und das Helfen geben. Alles andere wäre verantwortungslos. Der Virus nutzt JEDE sich bietende Gelegenheit überzuspringen und wir müssen die Zahl der Gelegenheiten reduzieren. Lassen sie uns gemeinsam diese große Aufgabe bewältigen!“

Ansprechstellen

Zur Information der Bevölkerung im Landkreis Cham hat das Landratsamt unter der Telefonnummer 09971/ 78-500 ein Bürgertelefon eingerichtet, welches ab Samstag täglich von 8 bis 17 Uhr besetzt ist. Die bereits bisher bekannten Ansprechstellen bleiben bestehen. Für Fragen rund um die Gesundheit die Telefonnummer 09971/ 78-450 und für Fragen zur Wirtschaft die Telefonnummer 09971/ 310-820.

Sicherstellung von Ärzten und Pflegepersonal

Um auf einen möglicherweise erhöhten Personalbedarf in Krankenhäusern und Pflegeheimen vorbereitet zu sein, können sich Interessierte ab Montag bei zentralen Stellen im Landkreis Cham registrieren lassen, damit bei Bedarf ein schneller Abruf erfolgen kann. Ärzte und Ärztinnen aus dem fachärztlich-niedergelassenen Bereich, die freie Kapazitäten haben, können sich bei der Personalverwaltung der Sana-Kliniken des Landkreises Cham, Telefon 09971/ 409-595 oder 409-560 melden. Pflegekräfte, auch ehemalige oder in anderen Berufen tätige, können sich an das Landratsamt Cham unter der Telefonnummer 09971/ 78-540 wenden.

Regensburg