Jetzt Antrag stellen
Corona-Soforthilfe für Unternehmen im Landkreis Cham

18.03.2020 | Stand 03.08.2023, 6:37 Uhr
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Das Landratsamt Cham weist auf ein Soforthilfeprogramm der Bayerischen Staatsregierung für Betriebe, die von der Corona-Krise besonders geschädigt wurden, hin. Die Antragstellung ist ab sofort möglich.

Landkreis Cham. Anträge können von gewerblichen Unternehmen und selbstständigen Angehörigen der Freien Berufe (bis zu 250 Erwerbstätige) gestellt werden, die eine Betriebs- beziehungsweise Arbeitsstätte in Bayern haben. Die Soforthilfe ist gestaffelt nach der Zahl der Erwerbstätigen und beträgt bei bis zu fünf Erwerbstätigen 5.000 Euro, bis zu zehn Erwerbstätigen 7.500 Euro, bis zu 50 Erwerbstätigen 15.000 Euro und bis zu 250 Erwerbstätigen 30.000 Euro.

Alle Informationen zur Förderung sowie das Antragsformular findet man auf den Seiten des Wirtschaftsministeriums im Internet unter www.stmwi.bayern.de. Das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular ist an die zuständige Bezirksregierung zu übersenden. Für den Landkreis Cham ist die Regierung der Oberpfalz (per Mail an corona-soforthilfe-fuer-unternehmen@reg-opf.bayern.de) zuständig.

Auf der Homepage des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie findet man im Internet unter www.stmwi.bayern.de außerdem Informationen zu weiteren finanziellen Unterstützungsangeboten, Kurzarbeit oder Steuerstundungen.

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