Coronavirus
Hilfe für Unternehmen – die Abgeordnete Dr. Astrid Freudenstein informiert

14.03.2020 | Stand 03.08.2023, 5:18 Uhr
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Der Bund und der Freistaat Bayern helfen kleinen und großen Unternehmen, um die Folgen des Corona-Virus abzumildern.

Regensburg/Berlin. Im Folgenden hat die CSU-Bundestagsabgeordnete Dr.Astrid Freudenstein eine Aufstellung über die Maßnahmen und mögliche Ansprechpartner zusammengestellt.

Bund

Kurzarbeitergeld

Betriebe sollen das Kurzarbeitergeld künftig schon nutzen können, wenn nur zehn Prozent der Beschäftigten vom Arbeitsausfall betroffen sind. Auch Leiharbeitnehmern wird der Kurzarbeitergeldbezug ermöglicht. Sozialversicherungsbeiträge werden durch die Bundesagentur für Arbeit vollständig erstattet. Diese Regelungen beim Kurzarbeitergeld wurden am Freitag, 13. März, innerhalb eines Tages im Deutschen Bundestag in erster, zweiter und dritter Lesung beraten und verabschiedet. Die Beantragung von Kurzarbeitergeld findet über die örtliche Arbeitsagentur statt. Die Unternehmerhotline der Bundesagentur lautet 0800/ 4555520. Weitere Informationen zum Verfahren gibt es im Internet unter www.arbeitsagentur.de.

Steuerstundung

Unternehmen, die durch die Corona-Krise in Schwierigkeiten geraten, sollen ihre Steuern erst später bezahlen müssen, indem die Steuern zinsfrei gestundet werden. Die Finanzämter werden Steuerstundungen großzügig ermöglichen. Steuervorauszahlungen werden unkompliziert und schnell hinausgeschoben. Außerdem wird bei Unternehmen, die wegen des Corona-Virus Einbußen erleiden, bis zum 31. Dezember auf Kontopfändungen und Säumniszuschläge verzichtet. Ansprechpartner sind die zuständigen Finanzämter und/oder Steuerberater.

Liquiditätshilfen

Liquiditätshilfen der KfW, bei den Bürgschaftsbanken und das Großbürgschaftsprogramm des Bundes werden erheblich ausgeweitet. Sie werden für möglichst viele Unternehmen geöffnet und der Risikoanteil, den der Bund übernimmt, wird erhöht. Für Unternehmen, die von keinem der bisherigen Programme umfasst sind, werden zusätzliche Sonderprogramme bei der KfW aufgelegt. Diese Sonderprogramme müssen noch von der EU-Kommission genehmigt werden. Sie hat jedoch bereits signalisiert, dass keine Probleme zu erwarten sind. Insgesamt stehen für die Programme im Bundeshaushalt Garantien von rund 460 Milliarden Euro zur Verfügung. Dieser Rahmen kann, wenn nötig, kurzfristig noch um bis zu 93 Milliarden Euro erhöht werden. Jedes Unternehmen, das wegen der Corona-Krise schnell Geld braucht, soll damit Expressbürgschaften und günstige Kredite bekommen können. Die Hotline des Bundeswirtschaftsministeriums zu den Fördermaßnahmen lautet 030/ 186158000.

Bayern

Allgemein

Beim Freistaat Bayern kann man sich bei allgemeinen wirtschaftlichen Fragen rund um das Corona-Virus per Mail an coronavirus-info@stmwi.bayern.de und telefonisch unter der Nummer 089/ 2162-2101 informieren. Weitere Informationen gibt es auf der Website www.stmwi.bayern.de.

Darlehensprogramme der LfA

Über die LfA Förderbank Bayern stehen betroffenen Unternehmen bankmäßige Unterstützungsangebote zur Verfügung. Der aktivierte Mittelstandsschirm erweitert die Handlungsmöglichkeiten der LfA, um bedrängten Unternehmen kurzfristig zu helfen. Erster Ansprechpartner bei der Umsetzung dieser Unterstützungsmaßnahmen sind die Hausbanken der Unternehmen – sie beraten die Unternehmen und beantragen die finanziellen Hilfen bei der LfA. Über den Universalkredit können Investitionen, die Anschaffung von Warenlagern und auch der allgemeine Betriebsmittelbedarf einschließlich Umschuldung kurzfristiger Verbindlichkeiten finanziert werden. Fragen zu den Darlehensprogrammen der LfA beantworten Mitarbeiter der Task Force der LfA Förderbank Bayern unter der Telefonnummer 089/ 2124-1000.

Bürgschaftsinstrumente

Das bewährte Bürgschaftsinstrumentarium steht uneingeschränkt zur Verfügung. Der Zugang für die Verbürgung von Betriebsmittelkrediten wurde sowohl bei LfA- als auch bei Staatsbürgschaften vereinfacht. Für besonders betroffene Unternehmen können Rettungs- und Umstrukturierungsbürgschaften gewährt werden. Die Bürgschaftsbank Bayern GmbH (BBB) übernimmt Bürgschaften für Kredite von kleinen und mittleren Unternehmen, die den Branchen Handel, Handwerk, Hotel- und Gaststättengewerbe sowie Garten- und/oder Landschaftsbau zuzuordnen sind. Der Bürgschaftsbetrag ist bis zu 1,25 Millionen Euro möglich. Weitere Auskünfte erteilt die Bürgschaftsbank Bayern GmbH unter der Telefonnummer 089/ 545857-0. Die LfA übernimmt Ausfallbürgschaften für Kredite an mittelständische Unternehmen sowie Freiberufler. Verbürgt werden Investitions-, Betriebsmittel- und Avalkredite. Der Bürgschaftsbetrag ist bis zu 5 Millionen Euro möglich. Darüber hinaus können auch Staatsbürgschaften übernommen werden. Weitere Auskünfte erteilt die Förderberatung der LfA Förderbank Bayern unter der Telefonnummer 089/ 2124-1000.

Regensburg