Wolbergs-Prozess
Anträge um Anträge verlesen – ob jetzt wirklich alles schneller geht?

06.03.2020 | Stand 01.08.2023, 17:10 Uhr
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Wie schnell geht der Wolbergs-Prozess zu Ende? Diese Frage versucht die Kammer unter dem Vorsitz von Richter Georg Kimmerl nun zu klären. Welche Zeugen müssen noch gehört werden? Welche Inhalte werden im Selbstleseverfahren in den Prozesse eingebracht? Welche Anträge der Verteidigung müssen noch bearbeitet werden?

Regensburg. Am Dienstag, 3. März, verkündete Kimmerl zunächst, eine weitere Zeugin, wie von Verteidiger Michael Haizmann beantragt, zu hören. Sie werde zum nächsten Termin als Zeugin geladen.

In der Folge ordnete die Kammer an, dass zahlreiche Unterlagen zu den Komplexen „Auf der Platte“ und „Lago A3“ im Selbstleseverfahren in den Prozess eingebracht werden, so kann Zeit gespart werden, da de Sachverhalte nicht zu den Terminen öffentlich verlesen werden müssen. Die Inhalte gelten dann in der Folge als bekannt und können zur Urteilsfindung herangezogen werden. Zu lesen sind unter anderem zahlreiche Mails, Rechenschaftsberichte der SPD, Kaufverträge, Wahlprogramme, Auswertungen von Terminkalendern und anderes.

Im Anschluss trug Wolbergs‘ Anwalt Peter Witting einige Anträge vor: Zunächst will er Mails verlesen lassen, die Wolbergs an Florian Pronold, den damaligen Vorsitzenden der Bayern-SPD verschickt hatte. Diese sollen belegen, dass Wolbergs davon ausgegangen ist, dass die Spenden an den SPD-Ortsverein korrekt geflossen sind.

Zum Beleg, dass Wolbergs als dritter Bürgermeister keinen Einfluss auf Bauangelegenheiten genommen hat, möchte Witting Christa Meier, Gerhard Weber und Ludwig Artinger als Zeugen hören. Zudem sollen Protokolle verlesen werden.

Zur Frage, wie es zur Genehmigung der Industriehalle im Gebiet der ehemaligen Schlemmteiche der Zuckerfabrik gekommen ist, stellte Witting den Antrag, die entsprechenden Mitschnitte aus der Telefonüberwachung in Augenschein zu nehmen. Ebenso sollen weitere Mitschnitte der Telefonüberwachung angehört werden, um zu belegen, dass es keine Verknüpfung von Spenden mit bestimmten Projekten gegeben habe.

Weitere Anträge wurden nach Redaktionsschluss am Dienstagnachmittg vorgetragen. Wie die Kammer mit den einzelnen Anträgen verfährt, wird sich zeigen.

Richter Georg Kimmerl hatte zudem angekündigt, man werde am Dienstag auch über die Frage der weiteren Termine beraten. Auch dies fand nach Redaktionsschluss statt. Nach bisherigem Stand findet der nächste reguläre Termin am Freitag, 6. März, statt.

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