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Geht der Wolbergs-Prozess doch vor dem 1. Mai zu Ende?

02.03.2020 | Stand 13.09.2023, 1:42 Uhr
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Die Kommunalwahlen rücken näher – und damit auch der Beginn der neuen Legislaturperiode im Regensburger Stadtrat. Die beginnt am 1. Mai. Einer, der Interesse daran hat, dass bis dahin Klarheit herrscht, ist der vorläufig suspendierte Oberbürgermeister der Stadt, Joachim Wolbergs. Er tritt für die „Brücke“ wieder an – und hat wenig Interesse, als Angeklagter in die neue Legislatur zu gehen. Nun zeichnet sich ein mögliches Ende des zweiten Prozesses gegen ihn ab.

Regensburg. Am Donnerstag, 20. Februar, zeigte Richter Georg Kimmerl auf, wie es weiter gehen könnte. Die Beteiligten hätten ein Interesse, dass der Prozess bald endet. Bis zum nächsten Termin – dieser ist für Dienstag, 3. März, angesetzt – sollen alle Beteiligten vorbringen, „was noch zu machen ist“, dann könne man sehen, wie die Zeit bis Ende April genutzt werden kann, sodass ein Urteil vor dem Amtsantritt am 1. Mai möglich ist.

Vergangene Woche sagte dann noch der ermittelnde Polizeibeamte zum Sachverhalt „Auf der Platte“ aus. Man habe in den Rechenschaftsberichten der SPD der Jahre 2014 bis 2016 Spenden in Höhe von 102.000 Euro des betroffenen Immobilienunternehmens entdeckt. Die Projekte seien geprüft worden, Mails sowie Akten aus den zuständigen Ämtern des Rathauses seien hinzugezogen worden. Die Verwaltung habe sich dem Vorhaben gegenüber, im Bereich „Auf der Platte“ im Stadtwesten Wohnbebauung zu ermöglichen, ablehnend geäußert, da hier der Landschaftsschutz im Vordergrund stehe. Bei einem Jour fixe sei dann offenbar festgelegt worden, doch Wohnbebauung zulassen zu wollen. Wie der Stand zum Bauvorhaben aktuell sei, könne er nicht sagen, schilderte der Polizeibeamte.

Wolbergs erklärte im Anschluss an die Aussage, der Punkt „Auf der Platte“ sei seitens der Verwaltung auf die Tagesordnung gesetzt worden. Die Meinungen seien abgefragt worden – auch die des Umweltamtes. Man sei dann so verblieben, dass man eine Ortsabrundungssatzung vorbereiten wolle, um eventuell eine Bebauung möglich zu machen. Über diese Satzung entscheide dann der gesamte Stadtrat. Bis heute gebe es aber hier keine endgültige Entscheidung.

Anwalt Michael Haizmann, der einen mitangeklagten Immobilienunternehmer vertritt, bemängelte die „Verfahrensrealität“ des Polizeibeamten, dieser sei offenbar von einer Schuldhypothese bei den heute Angeklagten ausgegangen, dabei sei es doch seine Aufgabe, die Tatsachen festzustellen, so Haizmann.

Der Prozess wird nach derzeitigem Stand am 3. März fortgesetzt.

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