Verkehr
Südspange R30 nimmt weitere Hürde – betroffener Grundstückseigentümer hat seine Klage zurückgenommen

27.02.2020 | Stand 01.08.2023, 14:27 Uhr
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Das wichtigste Straßenbauprojekt des Landkreises, die Südspange R30, hat eine weitere rechtliche Hürde genommen.

Ortsmarke. In der Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Regensburg am Donnerstag, 27. Februar, hat ein von dieser Straßenbaumaßnahme betroffener Grundstückseigentümer seine Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss der Regierung der Oberpfalz vom 12. Dezember 2012 zurückgenommen. Damit sind von den zunächst zwölf Klagen nur noch vier Klageverfahren offen. Der Landkreis wird weiterhin versuchen, mit den verbleibenden vier Klägern zu außergerichtlichen Einigungen zu kommen, um so die Voraussetzungen für den Einstieg in die Realisierungsphase zu schaffen.

„Mit der heutigen Entscheidung des Verwaltungsgerichts Regensburg ist der Landkreis der Verwirklichung der Südspange wieder einen großen Schritt näher gekommen“, so Landrätin Tanja Schweiger nach der Gerichtsverhandlung, an der sie gemeinsam mit den zuständigen Mitarbeitern des Landratsamtes teilgenommen hatte.

Regensburg