Kommunalwahlen
Zustellung der rund 116.000 Wahlbenachrichtigungsbriefe in Regensburg ist abgeschlossen

22.02.2020 | Stand 01.08.2023, 10:07 Uhr
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Die Zustellung der rund 116.000 Wahlbenachrichtigungsbriefe im Stadtgebiet ist abgeschlossen. Personen, die keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, aber glauben, dennoch in der Stadt Regensburg stimmberechtigt zu sein, müssen sich mit dem Wahlamt in Verbindung setzen, wenn sie nicht Gefahr laufen wollen, dass sie ihr Stimmrecht nicht ausüben können.

Regensburg. Außerdem besteht nun für die Stimmberechtigten, die am Wahlsonntag keinen Wahlraum aufsuchen können, die Möglichkeit der Briefwahl. Der dazu notwendige Wahlschein mit den Briefwahlunterlagen kann sowohl persönlich (in den Bürgerbüros Stadtmitte, Nord und Burgweinting) beantragt werden als auch auf dem Postweg, per E-Mail oder per Online-Formular unter www.buergerserviceportal.de. Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ist für die Antragstellung bereits ein entsprechender Vordruck vorhanden.

Bürgerinnen und Bürgern mit einer Gehbehinderung wird empfohlen, die Briefwahl als Alternative in Betracht zu ziehen, weil nicht in allen Abstimmungsräumen ein barrierefreier Zugang gewährleistet ist. Bei welchen Räumen dies der Fall ist, kann aus der Wahlbenachrichtigung ersehen werden: Das Rollstuhlfahrer-Symbol steht für einen barrierefreien Zugang, ansonsten sind die Worte „Raum nicht barrierefrei“ aufgedruckt.

Die gesetzliche Frist für die Beantragung von Briefwahlunterlagen endet am Freitag, 13. März 2020, um 15 Uhr. Im Falle einer nachgewiesenen und plötzlichen Erkrankung, die verhindert, dass der Abstimmungsraum persönlich aufgesucht werden kann, können Briefwahlunterlagen noch bis zum Wahltag, spätestens 15 Uhr, beantragt werden.

Die Erteilung eines Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen muss schriftlich (auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung, als formloser Brief, per Telefax unter der Nummer 0941/ 507-2039 oder Onlineantrag unter www.buergerserviceportal.de) oder mündlich beantragt werden. Eine telefonische Antragstellung ist aus rechtlichen Gründen nicht möglich. Bei schriftlichem Antrag ist grundsätzlich die eigenhändige Unterschrift des / der Stimmberechtigten notwendig. Wer den Antrag für eine andere Person stellt, muss durch eine schriftliche Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Umfangreiche Informationen zu den Kommunalwahlen stehen auch unter www.regensburg.de zur Verfügung. Telefonische Auskünfte erteilt das Wahlamt der Stadt Regensburg unter der Telefonnummer 0941/ 507-4444.

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