Tritt nun in Kraft
Bauinnung begrüßt die Wiedereinführung der Meisterpflicht

21.02.2020 | Stand 01.08.2023, 9:59 Uhr
−Foto: n/a

Gesetzlich wurde die Wiedereinführung der Meisterpflicht bereits Ende 2019 beschlossen und nun trat sie auch in Kraft. Konkret seit Freitag, 14. Februar, gilt sie nun wieder für zwölf Gewerke wie zum Beispiel für Fliesenleger, Betonstein- und Terrazzohersteller, Estrichleger sowie Parkettleger.

Regensburg. Folge davon ist, dass diese bisher zulassungsfreien Handwerke nun wieder zulassungspflichtig sind und die Ausübung jetzt nur noch mit Eintragung in die Handwerksrolle erlaubt ist. Verstöße gegen diese gesetzliche Pflicht stellen nun auch in diesen zwölf Handwerken wieder rechtlich Schwarzarbeit dar. Die Bauinnung Regensburg, mit 120 Betrieben mitgliederstärkste Bauinnung der Oberpfalz, begrüßt die Wiedereinführung zugunsten der redlichen Baubetriebe ausdrücklich. Trotzdem sind durch das Inkrafttreten des Gesetzes erst 50 Prozent des Weges hin zu mehr Qualität und Ausbildungsbereitschaft nach Meinung der Innung vor Ort erreicht.

Hierzu erklärt Obermeister Dipl. Ing. (FH) Johann Seidenschwand: „Die Abschaffung der Meisterpflicht in diesen Handwerken ab dem Jahr 2004 war eine fatale Fehlentscheidung des Gesetzgebers. Die Zeche mussten die redlichen Handwerksfirmen dafür durch unfairen Wettbewerb und die Bauherrn und Verbraucher durch verminderte Qualität der ausgeführten Bauleistungen zahlen. Bei den Fliesenlegern beispielsweise stieg die Zahl der Betriebe in Bayern von 2.200 im Jahr 2003 auf nun 12.000 Betriebe an. Diese Zunahme verursachten größtenteils Ein-Mann-Betriebe beziehungsweise Solo-Selbstständige. Zu viele Betriebsinhaber haben keinerlei berufliche Qualifikation, nicht mal einen Gesellenbrief in diesen Handwerken. Rechtlich mussten sie ihn auch nicht haben. Obwohl die Zahl der Betriebe so deutlich angestiegen ist, werden nun aktuell 30 Prozent Lehrlinge weniger ausgebildet und die Zahl der Meisterschüler ging seit 2003 sogar um über 80 Prozent zurück. Ohne Meister aber können auch keine jungen Menschen mehr ausgebildet werden. Diese Entwicklung musste daher dringend gestoppt werden. Vor den betroffenen Handwerken liegt allerdings noch ein weiter Weg, sich von den Folgen dieser krassen politischen Fehlentscheidung aus dem Jahr 2003 zu erholen, realistisch ist ein Zeitraum von 20 Jahren.“

Die Bauinnung Regensburg möchte zusammen mit den sechs anderen Bauinnungen der Oberpfalz ihren Beitrag dazu leisten, dass die Qualität, Ausbildungs- und Fortbildungsbereitschaft möglichst schnell wieder auch in den „wiedervermeisterten“ Bauhandwerken Einzug hält. Konkret geschieht dies durch innungseigene Vor-Ort-Kontrollen der Eintragungen in die Handwerksrolle bei Ausübung oder Bewerbung zulassungspflichtiger Handwerke. Im Jahr 2012 bereits beschlossen die sieben Bauinnungen der Oberpfalz, die Bemühungen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit durch eigene Maßnahmen unter Federführung der Bauinnung Regensburg zu intensivieren, die zwei Bereiche umfassen: zum einen die Bekämpfung von Wettbewerbsverstößen durch unzulässige Handwerksausübung und -bewerbung und zum anderen die Herstellung von mehr Beitragsgerechtigkeit beim Sozialkassenverfahren der Bauwirtschaft.

Erfolgsfaktor dieses sogenannten Regensburger Modells für fairen Wettbewerb, das auch bundesweit Beachtung und Nachahmer findet, ist, dass sich die Bauinnungen dabei nicht auf andere bei der Bekämpfung verlassen, sondern die unzulässige Ausübung und/oder Bewerbung eines Bauhandwerks dadurch ahnden, dass sie den darin liegenden Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb – UWG) selbst verfolgen. Wird ein Verstoß gegen Wettbewerbsrecht festgestellt, wird der betroffene Betrieb von der Bauinnung aufgefordert, eine sogenannte strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben. Strafbewehrt deshalb, weil der Betrieb nicht nur erklären muss, dass er die Werbung und/oder die Ausübung eines Bauhandwerks ab sofort unterlässt, sondern er verpflichtet sich auch, eine empfindliche Geldstrafe zu zahlen, wenn er der erklärten Unterlassung zuwider handelt.

Hierzu Innungsgeschäftsführer Christian Huber: „Wettbewerbsverstöße oder Schwarzarbeit tolerieren wir nicht. Beides stellt ein großes Problem für redliche Handwerksbetriebe dar. Seit vergangenen Montag tragen wir durch Kontrollen und Ahndungen unseren Teil auch in den nun wieder zulassungspflichtigen Bauhandwerken dazu bei, dass die Wiedereinführung der Meisterpflicht auch vor Ort überprüft wird. Die Pflicht zur Eintragung in die Handwerkrolle ist gut und richtig. Besser noch ist aber die anschließende Überprüfung der Einhaltung dieser Regelung. Ein Gesetz ohne ausreichende Kontrolle ist nur Augenwischerei. Die Anzahl von 411 bei uns angegeben Unterlassungserklärungen seit dem Jahr 2012 allein im Regierungsbezirk Oberpfalz und Teilen des Landkreises Kelheim überrascht uns nicht, die Dunkelziffer der handwerksrechtlichen Schwarzarbeit liegt weit höher. Daher gilt es für uns zugunsten unserer Innungsmitglieder bei der Bekämpfung am Ball zu bleiben. Die meisten geahndeten Verstöße betrafen Nichteintragungen im Maurerhandwerk und dem Handwerk des Straßen- und Pflasterbauers. Künftig kommen Verstöße bei den Estrichlegern und Fliesenlegern hinzu, die wir durch die Widereinführung der Meisterpflicht nun auch ahnden dürfen und auch konsequent werden. Dies sind wir den vielen redlichen Handwerksbetriebe vor Ort rund um Regensburg im Landkreis Kelheim und in der Oberpfalz schuldig. 50 Prozent des Weges sind erst zurück gelegt, 100 Prozent sind das Ziel.“

Regensburg