Neue Verkehrsregelungen
Sofortmaßnahmen zur Verkehrsberuhigung in der Regensburger Altstadt werden umgesetzt

02.02.2020 | Stand 01.08.2023, 11:44 Uhr
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Der Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen hat am 3. Dezember 2019 fünf Sofortmaßnahmen beschlossen, die zur Verkehrsberuhigung der Altstadt beitragen sollen.

REGENSBURG Nun erfolgt die Umsetzung dieser Verkehrsanpassungen. Diese sind am Domplatz und Unter den Schwibbögen ab Freitag, 7. Februar, bzw. in der Maximilianstraße und der Fröhlichen-Türken-Straße ab Freitag, 14. Februar, gültig. Die Vorbereitungsarbeiten laufen bereits. Der Verkehrsüberwachungsdienst (VÜD) kontrolliert verstärkt, dass die neuen Verkehrsregelungen eingehalten werden. Dabei erhält er tatkräftige Unterstützung von der Polizei und dem kommunalen Ordnungsservice.

Domstraße/Domplatz/Krauterermarkt

Ab der Zufahrt über das Herzogstor bis zur Einmündung Goliathstraße wird die Domstraße/Domplatz/Krauterermarkt in eine Wohnverkehrsstraße umgewidmet. Diese neue Regelung wird durch eine entsprechende Beschilderung umgesetzt. Befahren dürfen diese Straßen zukünftig nur Anwohner, Radfahrende, Ärzte im Dienst, Handwerker mit gewerblichem Auftrag, Taxis und Linienbusse, Behinderte mit Parkberechtigung, Hotelgäste und Lieferverkehre. Die Zufahrt zu Privatstellplätzen bleibt weiterhin erlaubt. Außerdem werden die bestehenden zehn Kurzzeitparkplätze vor der ehemaligen Dompost in sieben Anwohner- und drei Behindertenstellplätze umgewidmet.

Unter den Schwibbögen

Als Folge der Umwidmung des Bereichs um den Domplatz wird die Fahrtrichtung in „Unter den Schwibbögen“ geändert. Da die Zufahrt zu der zum Teil öffentlichen Tiefgarage am Bischofshof weiterhin möglich sein muss und diese straßenverkehrsrechtlich nicht durch eine Wohnverkehrsstraße erfolgen kann, ist diese Maßnahme notwendig. An der Abzweigung zur Weiße-Hahnen-Gasse erfolgt ein Rechtsfahrgebot. Ein Links-Abbiegen in den Krauterermarkt ist nicht erlaubt, um Konflikte mit den von dort kommenden Fahrzeugen zu vermeiden.

Maximilianstraße

Zwischen Grasgasse und Königsstraße wird die Maximilianstraße von einer Wohnverkehrsstraße in eine Fußgängerzone umgewidmet. Dies hat zur Folge, dass für diesen Bereich Zufahrtsbeschränkungen und festgesetzte Lieferzeiten gelten. In den Kreuzungs- und Einmündungsbereichen Drei-Kronen-Gasse, Königsstraße und Grasgasse wird außerdem die Durchfahrtsbreite reduziert. Diese Maßnahmen werden durch eine neue Verkehrsbeschilderung und angepasste Pflanzkübelstandorte umgesetzt.

Fröhliche-Türken-Straße

Darüber hinaus wird die Fröhliche-Türken-Straße für den Zweirichtungsverkehr geöffnet. Diese Maßnahme soll den Durchgangsverkehr in der Maximilianstraße, Am Brixener Hof und in der Schäffnerstraße reduzieren. Die Obermünsterstraße kann somit zukünftig auch aus südlicher Richtung angefahren werden. Die Umsetzung erfolgt durch eine entsprechende Beschilderung, veränderte Fahrbahnmarkierungen und den Rückbau der kleinen Verkehrsinsel am Peterstor. Um die notwendige Feuerwehrdurchfahrtsbreite zu ermöglichen, entfallen zwei Stellplätze am südlichen Ende der Fröhliche-Türken-Straße.

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