Agentur für Arbeit informiert
Einen bedingungslosen Kinderzuschlag gibt es nicht!

01.02.2020 | Stand 01.08.2023, 11:45 Uhr
−Foto: n/a

In den sozialen Medien verbreitete sich aktuell die Falschmeldung, dass jeder Empfänger von Kindergeld auch einen Anspruch auf Kinderzuschlag in Höhe von 184 Euro hat.

REGENSBURG Die starre obere Einkommensgrenze wurde zum 1. Januar 2020 zwar aufgehoben, aber wenn die Eltern mehr verdienen, als sie für sich selbst benötigen, verringert sich der Zuschlag individuell je nach Einkommen und Vermögen der Eltern und Kinder nach und nach, bis kein Anspruch mehr besteht. Der Kinderzuschlag kann, abhängig von der finanziellen Situation der Familie, pro Kind bis zu 185 Euro monatlich betragen. Ob sich eine Antragstellung bei der zuständigen Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit lohnt, kann man einfach und schnell mit den KiZ-Lotsen im Internet unter www.kinderzuschlag.de herausfinden. Dort kann gegebenenfalls den Kinderzuschlag auch direkt online beantragen.

Weitere Informationen, Merkblätter sowie Antragsformulare zu den Themen Kinderzuschlag und Kindergeld finden sich im Internet auch unter www.familienkasse.de.

Regensburg