Entwicklung in Regensburg
Strenge Vorgaben für die Freiflächengestaltung

30.01.2020 | Stand 01.08.2023, 13:30 Uhr
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Die Bunte Koalition im Stadtrat hat unter Führung der SPD die Grundlagen der künftigen Entwicklung von Freiräumen und der Gestaltung von Freiflächen in der Stadt Regensburg auf den Weg gebracht. Dieser Beschluss enthält drei wichtige Elemente:

REGENSBURG Durch das Freiraumentwicklungskonzept wird in künftigen Baugebieten ein Mindestwert an Freiräumen (Parks, Grünflächen) pro Einwohner festgelegt. Das dient einerseits der Erholung der Bürger, andererseits aber auch dem Klima- und Umweltschutz. Im Wesentlichen sind diese Vorgaben auch Teil des Baulandbeschlusses, der im Dezember 2019 beschlossen wurde. Dieses Konzept wurde mit reger Beteiligung der Öffentlichkeit (unter anderem auf der Onlineplattform www.ideen-fuer-regensburg.de) und vieler Interessens- und Fachverbände, die ihre Vorschläge bei zwei Workshops einbringen konnten, entwickelt.

Im Freiflächenentwicklungsplan werden die großen Linien der Grünentwicklung festgelegt. Er enthält grundlegende Festsetzungen, die bei der Überarbeitung der übergeordneten Planungen (Flächennutzungsplan, Stadtentwicklungsplan) berücksichtigt werden.

Die Freiflächengestaltungssatzung schreibt bei künftigen Bauvorhaben eine angemessene Begrünung und Gestaltung der unbebauten und unterbauten Flächen vor. Freiflächen sollen mit Bäumen und Sträuchern bepflanzt und so wenig wie möglich versiegelt werden. Abhängig von der Grundstücksgröße muss eine Mindestanzahl an Bäumen gepflanzt werden, außerdem sollen die Dächer von Tiefgaragen außerhalb von Gebäuden begrünt werden. Auch für Fassadenbegrünungen werden Anreize geschaffen. Gekieste Vorgärten soll es künftig nicht mehr geben, Grundstückszufahrten sind wasserdurchlässig herzustellen.

Diese Maßnahmen verbessern nicht nur die Aufenthaltsqualität der Menschen sowie die Luftqualität der Stadt, sondern sie sind auch wichtige ökologische Bausteine bei dem Ziel, Regensburg bis 2035 klimaneutral zu machen.

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