Antrag
Regensburger CSU wünscht sich „Grabreservierung“ zu Lebzeiten

21.01.2020 | Stand 03.08.2023, 22:34 Uhr
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Die drei Regensburger CSU-Stadträte Hans Renter, Dagmar Schmidl und Josef Troidl setzen sich für die Grabreservierung zu Lebzeiten ein.

REGENSBURG Die CSU-Stadtratsfraktion beantragt auf Initiative der Stadträte Dagmar Schmidl, Hans Renter und Josef Troidl eine Änderung der Bestattungssatzung. Dadurch soll der Erwerb von Grabrechten auf allen städtischen Friedhöfen bereits zu Lebzeiten möglich sein. Im Moment kann das Grabrecht bis auf am Dreifaltigkeitsberg an einer Erdgrabstätte nur bei einem Sterbefall begründet werden.

Die CSU-Stadträtin Dagmar Schmidl betont: „Nicht nur Alleinstehende wollen ihre Angelegenheiten gerne im Vorfeld geregelt wissen. Viele Bürgerinnen und Bürger möchten sich zu Lebzeiten um ihre Bestattung kümmern, um es ihren Hinterbliebenen einfacher zu machen. Eine „Reservierung“ der Grabstätte an allen städtischen Friedhöfen ist in meinen Augen sinnvoll und wünschenswert.“

Im Moment ist eine Vormerkung auf eine Erdgrabstätte nur am Dreifaltigkeitsberg möglich. Für die anderen städtischen Friedhöfe in Oberisling, Burgweinting, Harting, Reinhausen, Keilberg, Sallern, Schwabelweis, Stadtamhof, Steinweg und Winzer besteht im Moment keine Möglichkeit, schon zu Lebzeiten sein Erbgrabrecht zu erwerben. Der CSU-Fraktionsvorsitzende Dr. Josef Zimmermann erläutert: „Erst im Sterbefall kann ein Grabrecht begründet werden. Dann wird den Hinterbliebenen eine Grabstätte zugewiesen. Zu diesem Zeitpunkt sind die Wahlmöglichkeiten an Grabstätten unter Umständen beschränkt. In der Trauerphase sollen die Hinterbliebene nicht mit unnötiger Grabsuche belastet werden.“

Regensburg