Seit 1. Januar 2018
Nach Wegfall der Straßenausbaubeiträge – rund 500.000 Euro an die Gemeinden in der Oberpfalz ausgezahlt

19.12.2019 | Stand 04.08.2023, 1:43 Uhr
−Foto: n/a

Seit 1. Januar 2018 werden Bürger von den bayerischen Städten, Märkten und Gemeinden nicht mehr zu Straßenausbaubeiträgen herangezogen (Vorausleistungen sowie endgültige Ausbaubeiträge). Die hierdurch den Gemeinden entstehenden Beitragsausfälle für bereits durchgeführte Verbesserungen der Straßen werden den Kommunen vom Freistaat Bayern erstattet.

REGENSBURG Die ersten Erstattungsbescheide wurden mittlerweile zugestellt. Von den im Jahr 2019 gestellten 46 Anträgen (Anträge konnten erst ab 2019 gestellt werden) wurden bereits 17 positiv abgeschlossen. So konnte bisher rund eine halbe Million Euro aus Mitteln des Freistaats Bayern an die Kommunen überwiesen werden. Die weiteren Anträge befinden sich in Bearbeitung. Für künftige Straßenausbaumaßnahmen erhalten die Gemeinden pauschale Zuweisungen durch das Landesamt für Statistik.

Hintergrund: Die den Gemeinden im Zuge der Abschaffung der Straßenausbaubeiträge unmittelbar entstehenden Beitragsausfälle oder entstandenen Aufwendungen werden durch den Freistaat Bayern grundsätzlich auf Antrag erstattet. Art. 19 Abs. 9 Kommunalabgabengesetz (KAG) regelt, unter welchen Voraussetzungen Gemeinden einen finanziellen Ausgleich erhalten. Antragsgrundlagen sind Art. 19 Abs. 9 Satz 1 KAG (Erstattung entgangener Beiträge) oder Art. 19 Abs. 9 Satz 6 KAG (Erstattung von Aufwendungen). Gerne berät die Regierung, Sachgebiet Kommunales, bereits vor der Antragstellung.

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