Dynamisierung
Mehr Wohngeld ab 1. Januar 2020

19.12.2019 | Stand 31.07.2023, 11:31 Uhr
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Ab 1. Januar 2020 wird es mehr Wohngeld geben. Mit der Wohngeldreform 2020 vom 30. November 2019 entlastet die Bundesregierung Haushalte mit geringem Einkommen und kinderreiche Familien stärker bei den Wohnkosten. Am 5. Dezember 2019 wurde das Gesetz zur Stärkung des Wohngeldes (Wohngeldstärkungsgesetz – WoGStärkG) im Bundesgesetzblatt verkündigt.

REGENSBURG Das Wohngeld wird als Mietzuschuss oder als Lastenzuschuss für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer geleistet. Berechtigte haben einen Rechtsanspruch darauf. Die Höhe des Wohngeldes richtet sich nach Haushaltsgröße, Einkommen und Miete bzw. Belastung.

Personen, die Transferleistungen wie Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder Grundsicherung im Alter beziehen, erhalten kein Wohngeld, weil bei Transferleistungen die Unterkunftskosten bereits berücksichtigt werden. Das Wohngeld wird in der Regel für zwölf Monate bewilligt. Danach ist ein neuer Antrag erforderlich. Wohngeld kann damit auch für erwerbstätige Haushalte mit niedrigen Einkommen eine Alternative zum Bezug von Grundsicherung sein. Vor allem kinderreiche Familien können oftmals die Hilfebedürftigkeit durch Bezug von Wohngeld und Kinderzuschlag beseitigen. Außerdem werden die Freibeträge für pflegebedürftige oder behinderte Menschen erhöht.

Der Freibetrag bei Schwerbehinderung erhöht sich von 1.500 Euro auf 1.800 Euro. Zudem erhöht sich die Mietobergrenze in der Stadt Regensburg um circa neun Prozent. Die Stadt Regensburg befindet sich in Mietstufe 5. Die Berechnungsformel zum Einkommen erhöht sich auch um sechs Prozent. Somit ist bei gleichbleibendem Einkommen und Miete eine Steigerung des Wohngeldbetrages in jedem Fall gegeben.

Wohngeldbescheide, die im Jahr 2019 erteilt wurden und deren Bewilligungszeitraum in das Jahr 2020 hinreichen, werden von der Wohngeldstelle von Amts wegen auf ein höheres Wohngeld geprüft. Hierfür ist kein neuer Antrag ab Januar 2020 erforderlich. Ein neuer Wohngeldantrag ist erst nach Ablauf des bisherigen Bewilligungszeitraums zu stellen. Zum 1. Januar 2022 wird zudem eine Dynamisierung des Wohngeldes eingeführt. Alle zwei Jahre wird das Wohngeld damit an die aktuelle Miet- und Einkommensentwicklung angepasst. Diese regelmäßige Fortschreibung sichert die Leistungsfähigkeit der Wohngeldzahlungen. Das Bundesministerium des Innern, Bau und Heimat stellt eine Broschüre zur Information über die geltenden Wohngeldregelungen auf seiner Internetseite demnächst zum Herunterladen zur Verfügung.

Antragsformulare

Die Antragsformulare auf Wohngeld können persönlich beim Amt für Soziales, Abteilung Wohngeld (Johann-Hösl-Straße 11 a bis 11 b) oder in den jeweiligen Bürgerbüros abgeholt werden:

Online steht das Antragsformular für Wohngeld unter folgender Internet-Adresse bereit: www.stmb.bayern.de

Entgegennahme von Anträgen

Anträge können auf dem Postweg beim Amt für Soziales, Abteilung Wohngeld, Johann-Hösl-Straße 11 b, 93053 Regensburg eingereicht oder in den Bürgerbüros abgegeben werden. Eine persönliche Beratung ist zu folgenden Öffnungszeiten möglich: Montag, Mittwoch, Freitag: 8 Uhr bis 11.30 Uhr. Jeweils donnerstags steht das Amt für Soziales außerdem für Berufstätige von 15 Uhr bis 17.30 Uhr zur Verfügung.

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