Politik
„Regensburger Baulandmodell“ bündelt die Vorgaben der Stadt, die bei der Schaffung von Baurecht für Investoren verbindlich sind

05.12.2019 | Stand 02.08.2023, 18:00 Uhr
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Die Bunte Koalition in Regensburg unter Führung der SPD hat Anfang Dezember einen verbindlichen Katalog von Anforderungen für die Entwicklung von Bauland beschlossen, durch den Transparenz, Gleichbehandlung und Kalkulierbarkeit für alle Beteiligten sichergestellt werden.

REGENSBURG Das „Regensburger Baulandmodell“ ist ein einheitliches Paket an Vorgaben der Stadt, die bei der Schaffung von Baurecht für alle Investoren verbindlich sind. Darin sind zum Beispiel die Quoten zum geförderten Wohnungsbau festgeschrieben, die bei Bebauungsplangebieten mit einer Geschossfläche von mehr als 2.500 Quadratmetern von 20 auf 40 Prozent erhöht wurden.

Es schreibt weiterhin vor, dass Investoren an den Folgekosten ihrer jeweiligen Projektentwicklung beteiligt werden, zum Beispiel dann, wenn durch die Wohnbautätigkeit in einem neuen Baugebiet neue Plätze in Kindertagesstätten notwendig werden. Der Planungsbegünstigte leistet so seinen Beitrag für die soziale Infrastruktur (Kinderkrippen, Kindergärten, Horte, Grund- und Mittelschulen), um die Allgemeinheit zu entlasten.

Der Baulandbeschluss gibt außerdem Mindestanforderungen für öffentliche Grünflächen pro Einwohner vor. Daneben enthält er die üblichen Anforderungen für Planungs- und Erschließungskosten, Kosten für naturschutzfachliche Ausgleichsmaßnahmen, Flächenabtretungen und sonstige Rechte.

Künftig müssen sich interessierte Investoren bei der Neuaufstellung von Bebauungsplänen im Vorfeld verpflichten, dass sie sämtliche Anforderungen der Stadt, wie sie im Regensburger Baulandmodell aufgelistet sind, erfüllen. Sollte ein Planungsbegünstigter seinen Verpflichtungen nicht oder nur teilweise nachkommen, beschreibt das Baulandmodell auch die entsprechenden Sanktionsmöglichkeiten.

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