Einigung mit den Opferverbänden
Bundestag verabschiedet neues Opferentschädigungsgesetz – „Meilenstein für Opfer und Hinterbliebene“

19.11.2019 | Stand 02.08.2023, 18:41 Uhr
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Am Donnerstag, 14. November, hat der Deutsche Bundestag eine Neufassung des Gesetzes zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts beschlossen. Vorangegangen waren über einjährige Beratungen in denen der Regensburger Bundestagsabgeordnete Peter Aumer als zuständiger Berichterstatter maßgeblich mitgewirkt hat. „Das beschlossene Gesetz ermöglicht eine schnellere und umfangreichere Entschädigung von Opfern von Gewalttaten und Missbrauch, sowie deren Hinterbliebenen“, so Aumer.

REGENSTAUF/BERLIN Gerade nach dem Terroranschlag am Berliner Breitscheidplatz wurde der Ruf nach einer Neuregelung des Entschädigungsrechts laut. Am 19. Dezember 2016 steuerte ein islamistischer Terrorist einen gestohlenen Lkw in den Berliner Weihnachtsmarkt, tötete dabei elf Menschen und verletzte mehr als 70 Personen. In der Folge klagten die Hinterbliebenen der Opfer über mangelnde psychologische und finanzielle Hilfe. „Wir haben aus den Folgen dieses schrecklichen Terroranschlags gelernt und das in Europa beste Entschädigungsrecht ausgearbeitet“, so Peter Aumer.

Das bisherige Gesetz war 1950 für die Versorgung von Kriegsopfern und deren Hinterbliebenen geschaffen worden. Mit dem jetzigen Gesetz sollen auch neue Opfergruppen Unterstützung erhalten. So berichtet Aumer, dass erstmals auch Opfer psychischer Gewalt sowie Augenzeugen von Gewalttaten einen Anspruch auf Hilfe erhalten. Ebenso wie Opfer von Terroranschlägen und deren Hinterbliebene. „Wir haben die Leistungen in vielen Bereichen erhöht und dafür gesorgt, dass Hilfe schneller und zielgerichteter geleistet werden kann. Auch die Teilhabe und Wiedereingliederung der Betroffenen waren uns ein großes Anliegen“, erläutert Aumer.

Großes Lob erhielt der Bundestag von den Opferverbänden. Der Bundesvorsitzende des Weißen Rings, Jörg Ziercke, bedankte sich für die intensive Einbindung der Opferverbände und die äußerst vertrauensvolle Zusammenarbeit. Stolz ist Aumer vor allem auch, dass das neue Gesetz auch von großen Teilen der Opposition getragen wurde. „Mit Ausnahme der AfD haben alle Parteien die Bedeutung dieses Entschädigungsrechts verstanden und verantwortungsvoll zum Wohle der Opfer gehandelt“, so Peter Aumer.

Regensburg