Wolbergs-Prozess
„Es gibt bessere Ausgangslagen“

02.11.2019 | Stand 13.09.2023, 2:05 Uhr
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„Es gibt bessere Ausgangslagen“ – das sagte Anwalt Peter Witting am Mittwoch, 23. Oktober, vor dem Landgericht Regensburg. Zuvor hatte Richter Georg Kimmerl den Beschluss der Ablehnungskammer verlesen. Diese Kammer hatte den Befangenheitsantrag Wittings gegen die drei Berufsrichter abgelehnt. Damit war nach dem Antrag auf Einstellung des Verfahrens bereits der zweite Antrag des Wolbergs-Anwaltes abgeschmettert worden.

REGENSBURG In seinem „Opening-Statement“ stellte Witting im Anschluss die Frage, ob man den Fall überhaupt in Regensburg verhandeln könne. Der Fall bewege die Stadt seit den Durchsuchungen im Jahr 2016. Witting geht davon aus, dass seit damals viele Menschen eine Bewertung des Falles vorgenommen haben und eine vorgefasste Meinung mit sich herumtragen – vielleicht auch die Richter, die urteilen sollen? „Kann hier noch unvoreingenommen geurteilt werden?“, fragte Witting. Während die beiden Schöffen die Ausführungen Wittings durchaus ohne Regung anhörten, zuckten die drei Berufsrichter doch das ein oder andere Mal. Zumindest hat Witting es mit seinen Ausführungen geschafft, dass der ein oder andere sich die Frage nach der eigenen Meinung zum Fall nochmals gestellt hat.

Im weiteren Verlauf griff Witting die Frage auf, wie die Finanzierung der Parteien funktioniert. Da es keine rein staatliche Finanzierung gibt, müssten Parteien selbst Geld einwerben, Mitgliedbeiträge alleine können die Ausgaben nicht decken. Klar sei auch, dass natürlich der Oberbürgermeisterkandidat um Spenden werbe – „wer denn sonst?“, fragte Witting. Da Wolbergs vor 2014 bereits dritter Bürgermeister – und damit Amtsträger – war, entstehe zudem eine Ungleichbehandlung – zum Beispiel im Vergleich zu seinem Gegenkandidaten der CSU. Dieser habe Spenden in vergleichbarer Dimension gesammelt, laufe aber nicht Gefahr, dafür bestraft zu werden. Schon nach dem ersten Prozess wurde deutlich, dass die Frage der Parteienfinanzierung eine entscheidende für das Land ist. Ob sich die Parteien allerdings an dieses heiße Eisen herantrauen, ist fraglich. Erste Ansätze während und nach dem ersten Wolbergs-Prozess sind bereits wieder eingeschlafen, wurden nicht weiter verfolgt.

Der Prozess gegen Joachim Wolbergs und die drei Mitangeklagten geht am Donnerstag, 7. November, weiter. Der bisherige Zeitplan für die Zeugenvernehmungen kann dabei nicht gehalten werden, schon für den letzten Prozesstag waren eigentlich die ersten Zeugen geladen.

Wir berichten weiter online auf unserer Themenseite zum Prozess unter www.wochenblatt.de über den Fortgang des Verfahrens.

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