Beschwerde zurückgewiesen
Entscheidung des VGH – vorläufige Suspendierung des Regensburger Oberbürgermeisters ist rechtmäßig

29.10.2019 | Stand 31.07.2023, 0:38 Uhr
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Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Regensburg zurückgewiesen, mit dem die Aussetzung der von der Landesanwaltschaft Bayern verfügten vorläufigen Dienstenthebung des Antragstellers und die hälftige Einbehaltung seiner Bezüge abgelehnt worden war.

REGENSBURG Der Disziplinarsenat hat der Auffassung, es bestünden keine ernstlichen Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Maßnahmen, zugestimmt. Zwar hält er die Frage, ob dafür der bereits erfolgte Schuldspruch im ersten Strafverfahren am 3. Juli 2019 – die Urteilsgründe liegen derzeit noch nicht vor – wegen zweier Fälle der Vorteilsannahme allein als ausreichend anzusehen ist, für offen. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof sieht jedoch die weiteren, mit der Anklageschrift vom 4. Oktober 2018 erhobenen strafrechtlichen Vorwürfe, über die das Hauptverfahren eröffnet wurde und die Gegenstand der derzeitigen Hauptverhandlung vor dem Landgericht Regensburg sind, für sich gesehen als geeignet an, die Prognose der voraussichtlichen Beendigung des Beamtenverhältnisses des Antragstellers zu rechtfertigen, weil diese Verfahrensschritte einen hinreichenden Tatverdacht voraussetzen. Damit bestehen zum maßgeblichen Zeitpunkt der Beschwerdeentscheidung keine ernstlichen Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Maßnahmen, deren Aussetzung der Antragsteller begehrt. Gegen den Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs ist kein Rechtsmittel gegeben

(BayVGH, Beschluss vom 28.10.2019, Az. 16a DS 19.1720).

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