Prozess
Kammer stellt Verfahren nicht ein, Wolbergs befürchtet Befangenheit

22.10.2019 | Stand 13.09.2023, 0:48 Uhr
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Es ging turbulent zu in Saal 104 des Landgerichtes Regensburg. Am Mittwoch, 16. Oktober, wurde die Entscheidung erwartet, ob die Kammer unter dem Vorsitz von Georg Kimmerl das Verfahren gegen Joachim Wolbergs und die drei Mitangeklagten einstellt oder nicht. Wolbergs‘ Anwalt Peter Witting hatte eine Woche zuvor diesen Antrag gestellt. Am Ende des Verhandlungstages stand dann aber ein ganz anderer Antrag im Raum.

REGENSBURG Wolbergs-Anwalt Witting sieht die „richterliche Unabhängigkeit“ in Gefahr – deshalb stellte er vergangene Woche den Antrag, die Kammer für befangen zu erklären. Sollte dem stattgegeben werden, müsste der komplette Prozess von vorne beginnen. Zunächst hatten nun die drei Berufsrichter – nur gegen diese richtet sich der Antrag, nicht aber gegen die beiden Schöffen – sowie die Staatsanwaltschaft die Möglichkeit, Stellung zum Antrag Wittings zu nehmen. Frist war hier Montag, 20. Oktober, 12 Uhr. Im Anschluss wurden den Verfahrensbeteiligten diese Stellungnahmen zugeleitet.

Für das weitere Vorgehen gab es dann zwei Möglichkeiten. Der Pressesprecher des Landgerichtes, Thomas Polnik, berichtet dem Wochenblatt, dass eine Entscheidung am Mittwoch beim Termin verkündet werden könnte – oder aber auch schon schriftlich vorab. Sollte die Entscheidung noch nicht möglich sein, müsste Richter Kimmerl weitere Termine verschieben – dazu bleiben dann aber noch maximal zwei Wochen, denn die Hauptverhandlung darf nicht länger als drei Wochen unterbrochen werden. Sollte diese Unterbrechungsfrist überschritten werden, müsste ein neuer Prozess begonnen werden. Die knappe Fristsetzung der Ablehnungskammer deute aber darauf hin, dass diese eine schnelle Entscheidung fällen will, so Polnik – zu dieser kam es dann auch.

Vorsorglich hatte Kimmerl bereits als „unaufschiebbare Maßnahme“ alle Zeugen, die eigentlich für den 23. Oktober geladen waren, wieder abgeladen. Denn sollte der Prozess weitergehen, finden am heutigen Mittwoch zunächst die „Opening-Statements“ der vier Angeklagten statt, diese werden wohl wieder einige Zeit in Anspruch nehmen. Erst danach kann die Beweisaufnahme – und damit auch die Befragung der Zeugen – beginnen. Der Zeitplan, den sich die Kammer für das Verfahren gesetzt hat, wird also nicht zu halten sein. Bereits vor Prozessbeginn hatte die Kammer weitere Tage über den 28. Januar 2020 hinaus für den Prozess terminiert. Diese wird man nun unter Umständen auch brauchen, falls die Kammer weiterverhandeln kann.

Die Entscheidung zum Antrag Wittings wurde noch am Dienstag nach Redaktionsschluss bekanntgegeben, wir berichten online unter www.wochenblatt.de/themen/spenden-wolbergs.

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