Entscheidung des Verwaltungsgerichts
Joachim Wolbergs scheitert mit Klage gegen die Suspendierung – doch der Kampf geht weiter

29.08.2019 | Stand 13.09.2023, 0:18 Uhr
−Foto: Foto: Ursula Hildebrand

Die Enttäuschung ist ihm ins Gesicht geschrieben – nach dem Urteil des Landgerichtes Regensburg vom 3. Juli hatte sich Joachim Wolbergs eigentlich etwas anderes erhofft. Nachdem die Landesanwaltschaft sehr schnell verkündet hatte, dass die vorläufige Suspendierung nicht aufgehoben wird, hatte er Klage eingereicht – doch auch das Verwaltungsgericht in Regensburg „hat den Antrag des Oberbürgermeisters der Stadt Regensburg, Joachim Wolbergs, auf Aussetzung der vorläufigen Dienstenthebung mit Beschluss vom 20. August abgelehnt. Damit bleibt der kommunale Wahlbeamte weiterhin vorläufig des Dienstes enthoben“, so die Mitteilung am Mittwoch, 21. August.

REGENSBURG Das Verwaltungsgericht stützt sich im Wesentlichen auf die Ausführungen der Landesanwaltschaft, die darauf hingewiesen hat, „dass bereits die Verurteilung vom 3. Juli wegen Vorteilsannahme in zwei Fällen über rund 150.000 Euro voraussichtlich zur Höchstmaßnahme der Entfernung aus dem Beamtenverhältnis führen wird“, so das Verwaltungsgericht. „Unabhängig davon gilt dies auch für die im Tatkomplex ‚Immobilien-Zentrum Regensburg‘ zur Anklage gebrachten Vorwürfe der Vorteilsannahme und der Bestechlichkeit in einem besonders schweren Fall.“ Das Verwaltungsgericht hat „das Vorliegen einer schwerwiegenden Dienstpflichtverletzung“ bejaht, die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis sei wahrscheinlicher als der Verbleib im Amt, sie Suspendierung bleibe daher bestehen.

Joachim Wolbergs zeigte sich enttäuscht von der Entscheidung – das Urteil der sechsten Kammer des Landgerichtes Regensburg vom 3. Juli sei in seinen Augen ein „faktischer Freispruch“, mit dem sich aber offenbar niemand beschäftigen wolle.

Rein zufällig sei dann am Mittwoch noch eine weitere Entscheidung öffentlich geworden – nämlich die, dass die Ermittlungen gegen Wolbergs‘ Amtsvorgänger Hans Schaidinger eingestellt worden sind. Wolbergs betonte, hier stehe ihm keine Bewertung zu, „schon gar keine moralische“. Er freue such mit seinem Amtsvorgänger und seiner Familie, „dass ein Stück Martyrium vorbei ist“. Er hoffe, dass Schaidinger ein Stück weit Lebensfreude zurückgewinnen können, sei er doch ebenfalls als „Straftäter durch die Stadt gejagt“ worden. Wolbergs kritisierte auch zu diesem Verfahren die Arbeit der Ermittler. So sei zum Beispiel ein Telefonat verschriftlicht worden, bei dem Frau Schaidinger mit einer anderen Frau spreche. Bis heute sei es offenbar den Behörden nicht gelungen, herauszufinden, wer denn diese andere Frau ist.

Für sich selbst sieht Wolbergs nur eine Chance – weiterkämpfen. Und das werde er tun – gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes wird er Beschwerde einlegen, „weil ich sie unter rechtlichen und unter Gesichtspunkten des normalen Menschenverstandes nicht nachvollziehen kann“, so Wolbergs. Die Annahme der Spenden, wegen der er schuldig gesprochen wurde, habe nichts mit seiner Dienstausübung zu tun – trotzdem bleibe er suspendiert.

Und auch politisch soll es weitergehen mit dem Verein „Brücke – Ideen verbinden Menschen“ will Wolbergs bei den Kommunalwahlen am 15. März 2020 als OB-Kandidat antreten. Das Urteil im zweiten Prozess, der am 1. Oktober beginnt, soll Ende Januar fallen – zu Ende dürfte der Kampf dann aber immer noch nicht sein. Noch ist auch unklar, ob das Urteil aus dem ersten Verfahren Bestand hat. Der Faktor Zeit spielt also eine große Rolle!

Regensburg