Joachim Wolbergs bleibt suspendiert
„Saat der Staatsanwaltschaft Regensburg ein weiteres Mal aufgegangen“

21.08.2019 | Stand 13.09.2023, 0:20 Uhr
−Foto: Foto: Ursula Hildebrand

Das Verwaltungsgerichte Regensburg hat am Dienstag, 20. August, den Antrag auf Aussetzung der vorläufigen Dienstenthebung des Regensburger Oberbürgermeisters abgelehnt. Joachim Wolbergs bleibt daher weiter suspendiert. Dieser äußerte sich am Mittwochnachmittag, 21. August, über Facebook.

REGENSBURG „Heute ist wieder ein Tag, an dem ich nicht mehr so recht weiter weiß. Ich habe jetzt seit drei Jahren gekämpft und dort Recht bekommen, wo man sich mit mir und den Vorwürfen wirklich beschäftigt hat. Das interessiert aber die Behörden nicht, die sich nie mit mir beschäftigt haben, sondern sich gleich zu Beginn des Verfahrens mit einer Vorverurteilung festgelegt hatten“, kritisiert Wolbergs. Natürlich habe er mit der Ablehnung seines Antrages durch das Verwaltungsgericht rechnen müssen, „aber trotzdem hatte ich wieder einmal die Hoffnung, dass das Pendel des Rechtsstaates auch einmal in meine Richtung ausschlägt, aber ich habe die nächste Niederlage einstecken müssen“. Die „Saat der Staatsanwaltschaft Regensburg, alles zu unternehmen, um mich nicht mehr aufstehen zu lassen“, sei ein weiteres Mal aufgegangen. Wolbergs selbst hatte sich nach dem Urteil des Landgerichtes Regensburg vom 3. Juli erhofft, dass dieses auch Konsequenzen habe, aber es habe „zu nichts geführt. Die Ermittlungsbehörden und die Landesanwaltschaft behandeln dieses Urteil so, als wäre es nicht existent“.

Den Kampf aufgeben will Wolbergs nicht, auch wenn er an einem Punkt zu stehen scheint, der ausweglos aussieht: „Ich will und kann nicht akzeptieren, dass staatliche Willkür demokratische Entscheidungen außer Kraft setzt und das Vertrauen in den Rechtsstaat bei mir, aber auch bei ganz vielen anderen, wie ich inzwischen weiß, immer mehr schwindet.“

Wolbergs wird am Donnerstag in einer Pressekonferenz ausführlich Stellung nehmen. Wir berichten online über den Termin.

Alle Infos zu den Ermittlungen zum Prozess und dm weiteren Verfahren gibt es online auf unserer Themenseite www.wochenblatt.de.

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