Das Landratsamt informiert
Anträge auf Härteausgleich für Straßenausbaubeiträge bis 31. Dezember 2019 stellen

23.07.2019 | Stand 04.08.2023, 9:27 Uhr
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Die Bayerischen Staatsministerien des Innern, für Sport und Integration sowie für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie weisen darauf hin, dass Anträge auf einen Härteausgleich für Straßenausbaubeiträge nur im Zeitraum vom 1. Juli bis 31. Dezember 2019 möglich sind.

LANDKREIS REGENSBURG Antragsberechtigt sind Beitragszahlerinnen und Beitragszahler, die im Zeitraum vom 1. Januar 2014 bis 31. Dezember 2017 noch zu Straßenausbaubeiträgen herangezogen und durch diese in unzumutbarer Weise belastet wurden. Die Anträge, die auch online gestellt werden können, sind zusammen mit den erforderlichen Unterlagen schriftlich oder digital an die Geschäftsstelle der Härtefallkommission zu richten.

Weitere Informationen und Erläuterungen zum Thema finden sich im Internet unter www.strabs-haertefall.bayern.de, dort sind auch Links zu den Antragsformularen sowie zum Flyer hinterlegt.

Regensburg