Beschluss des Stadtrates
Die Stadt Regensburg erlässt Wohnraumzweckentfremdungssatzung

18.07.2019 | Stand 29.07.2023, 14:40 Uhr
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Am 27. Juni 2019 hat der Stadtrat beschlossen, eine Satzung über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum (Wohnraumzweckentfremdungssatzung ZeS) zu erlassen. Mit der Veröffentlichung im Amtsblatt vom 15. Juli 2019 ist diese nun in Kraft getreten.

REGENSBURG Die Ermächtigung zum Erlass einer Zweckentfremdungssatzung besteht durch das „Gesetz über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum“ (ZwEWG) des Freistaates Bayern vom 10. Dezember 2007, das zuletzt durch Gesetz vom 19. Juni 2017 geändert worden ist.

Von dieser Ermächtigung hat die Stadt Regensburg Gebrauch gemacht, weil die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen besonders gefährdet ist und dem Wohnraummangel nicht auf andere Weise mit zumutbaren Mitteln und in angemessener Zeit abgeholfen werden kann.

Das Zweckentfremdungsverbot soll als ein Baustein zur Verbesserung der Wohnungssituation in Regensburg beitragen und insbesondere eine präventive Wirkung entfalten.

Informationen und Auskünfte zur Satzung erhalten Bürgerinnen und Bürger beim Amt für Stadtentwicklung. Der Internetauftritt ist in Vorbereitung. Die vollständige Satzung ist online im Regensburger Sitzungsdienst unter www.regensburg.de einsehbar.

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