Lokale Bedienungslücken schließen
Bürgerbusprojekte in der Oberpfalz – jetzt die Förderung beantragen

13.07.2019 | Stand 29.07.2023, 14:00 Uhr
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Zur Förderung von Bürgerbusprojekten, insbesondere für den ländlichen Raum, stehen der Regierung der Oberpfalz zunächst bis Ende 2020 Haushaltsmittel zur Verfügung.

OBERPFALZ Ziel der Bayerischen Staatsregierung ist es, mit den Mitteln das Verkehrsangebot zusätzlich zu den bestehenden Rufbusangeboten im ländlichen Raum zu ergänzen und damit lokale Bedienungslücken zu schließen. Der Schwerpunkt liegt dabei auf den regelmäßigen Fahrten des täglichen Bedarfs (Einkaufsfahrten, Fahrten zum Amt oder Arzt usw.).

Antragsberechtigt sind zu diesem Zweck gegründete Vereine, die Verkehre durchführen bzw. durchführen wollen und Kommunen, auf deren Gebiet der Verkehr stattfindet. Der Bürgerbusverkehr muss nach dem Personenbeförderungsgesetz bereits genehmigt sein oder noch werden.

Die bereitgestellten Mittel können von den Gemeinden und Vereinen, die ehrenamtliche Fahrer einsetzen für folgende Vorhaben verwendet werden: Organisationspauschale (Festbetragsförderung, maximal 2.000 Euro pro Kalenderjahr), Fahrzeugförderung (Neu- und Ersatzbeschaffung von Kleinbussen (Neun-Sitzer) im Wege der Anteilsfinanzierung mit bis zu 50 Prozent bzw. maximal 20.000 Euro pro Fahrzeug oder maximal 32.500 Euro pro Fahrzeug, wenn mit einem Rollstuhlplatz ausgestattet und emissionsarmer Antrieb vorhanden). Eine jährliche Laufleistung von mindestens 15.000 Kilometer soll erreicht werden. Die Zweckbindungsfrist für geförderte Kleinbusse beträgt 6 Jahre oder mindestens 300.000 Kilometer, Fahrerlaubnisse zur Fahrgastbeförderung (mindestens fünf bis maximal 30 pro Antrag; Festbetragsförderung: 200 Euro pro Stück).

Weitere Informationen gibt es im Internet unter www.regierung.oberpfalz.bayern.de.

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