Härtefallfonds wurde eingerichtet
Straßenausbaubeiträge – „geschröpfte Bürger“ können ab 1. Juli Rückzahlungen beantragen

27.06.2019 | Stand 29.07.2023, 4:28 Uhr
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Am Montag, 1. Juli, nimmt die von den Freien Wähler durchgesetzte Härtefallkommission für Strabs-Opfer ihre Arbeit auf. „Ab dann können Bürgerinnen und Bürger, die in den Jahren 2014 bis 2017 Straßenausbaubeiträge bezahlt und dadurch eine Härte erfahren haben, einen Antrag auf Erstattung stellen“, freut sich Kerstin Radler, die Regensburger Landtagsabgeordnete der Freien Wähler.

REGENSBURG Die Staatsregierung hat einen entsprechenden Härtefallfonds eingerichtet und eine unabhängige Kommission eingesetzt, die über die Ausreichung von Strabs-Rückzahlungen entscheidet. „50 Millionen Euro Rückerstattung für besonders hart betroffene Bürgerinnen und Bürger - das soll uns erst mal jemand nachmachen“, sagt Radler stolz. Zwar seien die Straßenausbaubeiträge auf Druck der Freien Wähler bereits 2018 abgeschafft worden, dennoch habe die Strabs in den vergangenen Jahren viele Menschen in Bayern hart getroffen. „Oft mussten Grundstückseigentümer existenzbedrohend tief in ihre Tasche greifen, um für Straßensanierungen aufzukommen. Jetzt aber können sie endlich für einen Teil ihrer Kosten entschädigt werden. Das betrifft vor allem Bürger, die bei Straßenausbaubeiträgen im Zeitraum 1. Januar 2014 bis 31. Dezember 2017 eine besondere Härte erfahren mussten.“

„Straße saniert – Bürger ruiniert“ – dieser einstige Schlachtspruch der Anti-Strabs-Allianz Bayerns könne nun endlich der Vergangenheit angehören. Denn übertrieben hohe Kosten für den Straßenausbau seien eine Zumutung, weshalb der Härtefallfonds nun viele Bürger nachträglich entschädige. Radler wörtlich: „Das haben wir Freien Wähler in der Koalition durchgesetzt – wir lassen die Bürger nicht im Stich!“

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