Zusammenarbeit mit den Opferverbänden
Durchbruch bei der Entschädigung von Terroropfern und deren Hinterbliebenen

27.06.2019 | Stand 29.07.2023, 4:28 Uhr
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Das Bundeskabinett hat am Donnerstag, 27. Juni, den Gesetzentwurf zu einem neuen Sozialen Entschädigungsrecht beschlossen. „Der heutige Beschluss ist ein wichtiger Meilenstein für Opfer und Hinterbliebene“, erklärt der Bundestagsabgeordnete Peter Aumer. Als zuständiger Berichterstatter für die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat er einen wesentlichen Anteil am Zustandekommen dieses Gesetzentwurfs.

REGENSTAUF/BERLIN Die Modernisierung des Sozialen Entschädigungsrechts ist dringend notwendig und überfällig. Das neue Gesetz stellt in nahezu allen denkbaren Fallkonstellationen Opfer von Straftaten besser und sorgt für effizientere Hilfen und eine bessere Entschädigung. Das Soziale Entschädigungsrecht basiert derzeit auf dem im Jahr 1950 für die Versorgung der Kriegsgeschädigten, ihrer Angehörigen und Hinterbliebenen geschaffenen Bundesversorgungsgesetz (BVG). „Kriegsopfer gibt es immer weniger in Deutschland. Dagegen müssen wir uns um neue Opfergruppen kümmern“, so Aumer. Bislang haben Betroffene von Gewalttaten nur dann Leistungen erhalten, wenn sie durch einen tätlichen Angriff zu Schaden gekommen sind. Erstmals sollen jetzt auch Opfer von psychischer Gewalt (z. B. Opfer von schwerem Stalking und von Menschenhandel) eine Entschädigung zugesprochen bekommen. Ebenso sollen Augenzeugen, die einen Schock erlitten haben, einen gesetzlichen Anspruch auf Leistungen nach dem Sozialen Entschädigungsrecht erhalten. Das Recht soll sich zukünftig an den heutigen Bedarfen der Betroffenen, insbesondere der Opfer von Gewalttaten und der Opfer von Terrortaten, ausrichten.

Dem jetzigen Gesetzentwurf gingen lange Verhandlungen auf Regierungsebene voraus. „Wir begrüßen, dass nach intensiven Gesprächen auch die berechtigten Anliegen der Opferverbände eingearbeitet wurden“ betont Aumer. „Ein weiterer Pluspunkt des Gesetzentwurfs ist die Neustrukturierung und Erhöhung der Leistungen in vielen Bereichen.“

Opfer und deren Hinterbliebenen sollen Leistungen des Staates schneller und zielgerichteter erhalten. Das war der Auftrag für die Erarbeitung eines neuen Opferentschädigungsrechts, stellt Aumer als zuständiger Berichterstatter der CDU/CSU Bundestagsfraktion fest.

„Es war dringend notwendig und überfällig, das Soziale Entschädigungsrecht zu modernisieren“, stellt Aumer fest. „Der CDU/CSU-Fraktion ist es ein großes Anliegen, dass Opfer von Terror und Gewalt keine finanziellen Schäden entstehen.“ Nach den neuen Regelungen werden die Entschädigungszahlungen wesentlich erhöht, Traumaambulanzen eingerichtet, sowie neue Leistungen, sogenannte „Schnelle Hilfen“, unbürokratisch gewährt.

Bestätigung erhält Aumer vom Opferhilfeverein „Weißer Ring“. „Wir haben an diesem Gesetzgebungsverfahren intensiv mitgearbeitet und freuen uns daher umso mehr, dass unsere Kernforderungen – also die Inhalte, die für Betroffene von besonderer Bedeutung sind – bei der Novellierung des Entschädigungsrechts berücksichtigt worden sind“, sagt Jörg Ziercke, Bundesvorsitzender des „Weißen Rings“.

Mit dem Gesetzentwurf werden Teilhabe und Wiedereingliederung mit individuellen Schadensausgleich vereint, dieser Ansatz war der Union besonders wichtig, merkt Aumer an. Als Erfolg wertet der Bundestagsabgeordnete, dass der Gesetzentwurf im Einvernehmen mit den Opferverbänden, vor allem mit dem „Weißen Ring“, auf den Weg gebracht wird. Im Herbst wird der Gesetzesentwurf in den Deutschen Bundestag zum endgültigen Beschluss eingebracht.

Regensburg