Einer der Täter ist Vater
Nach Urteil in Amberger Prügel-Prozess – Bayern will abschieben, aber nur, wenn es rechtlich geht

12.05.2019 | Stand 28.07.2023, 20:07 Uhr
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Eine Haftstrafe, dreimal Bewährung ist das Urteil im Fall der Amberger Prügelattacken. Der Haupttäter, ein Iraner, hatte auch in Regensburg massive Straftaten begangen, kam aber immer wieder auf freien Fuß. Jetzt hat Innenminister Joachim Herrmann klargemacht, dass der Freistaat die Verurteilten dann abschiebt, wenn es rechtlich möglich ist. Das ist nicht bei allen Tätern der Fall.

REGENSBURG Die Urteile im Strafprozess um die Amberger Prügelattacken sind gefallen. Rund vier Monate nach den Angriffen auf Amberger Passanten verurteilte das Jugendschöffengericht heute einen der Täter zu einer Freiheitstrafe von zwei Jahren und sieben Monaten, seine drei Mittäter erhielten Bewährungsstrafen zwischen sechs und dreizehn Monaten. Bayerns Innenminister Joachim Herrmann begrüßte die zügige Entscheidung des Gerichts: „Es ist ein wichtiges Signal, dass der Rechtsstaat schnell und entschlossen auf derartige Gewalttaten reagiert. Dazu gehört neben einer konsequenten und schnellen Bestrafung auch, dass wir alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, um den Aufenthalt solcher Gewalttäter in unserem Land schnellstmöglich zu beenden.“

Alle vier Täter sind bis zur heutigen Urteilsverkündung in Untersuchungshaft gewesen. Der erste Täter, ein volljähriger Iraner, muss laut Herrmann nun zunächst seine Freiheitsstrafe verbüßen. „Anschließend wollen wir alle rechtlichen Hebel in Bewegung setzen, um ihn unmittelbar aus der Haft in den Iran abzuschieben“, so Herrmann. Für den zweiten Täter, einen zu einer Bewährungsstrafe verurteilten Afghanen, konnte heute bereits nahtlos die Abschiebungshaft erwirkt werden. „Wir werden ihn so bald wie möglich direkt aus der Abschiebungshaft nach Afghanistan abschieben“, kündigte Herrmann an.

Für den dritten Täter, einen minderjährigen Afghanen, der heute zu einer Bewährungsstrafe verteilt wurde, steht einer sofortigen Abschiebung noch im Weg, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ein sogenanntes Abschiebungsverbot festgestellt hat. „Wir haben uns gegenüber dem BAMF für einen Widerruf dieses Abschiebungsverbots eingesetzt. Nach Auffassung der Bundesbehörde steht dem derzeit aber noch die Minderjährigkeit des Täters entgegen“, erklärte der Innenminister. Der vierte Täter, ein volljähriger Afghane, wird aktuell in Deutschland geduldet, da er mittlerweile Vater eines deutschen Kindes ist.

Abschließend machte Herrmann klar: „Die beim Landesamt für Asyl und Rückführungen angesiedelte Task Force, die sich speziell um Abschiebungen randalierender und gewalttätiger Ausländer kümmert, wird alle vier Fälle weiterhin scharf im Blick behalten.“

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