Behinderte Kinder in Bedrängnis
Ethikrat verbietet Test vor Befruchtung – aber Spätabtreibung ist bis kurz vor der Geburt erlaubt!

04.05.2019 | Stand 13.09.2023, 3:14 Uhr
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Die Debatte um eine Bezahlung von Schwangeren-Bluttests durch die Kassen hat die Frage erneut aufgeworfen, wie wir mit Behinderten im Mutterleib umgehen. Ein Paar hat jetzt in Regensburg geklagt, weil sie einen Test vor der künstlichen Befruchtung durchführen wollte. Das zuletzt gezeugte Kind hatten sie spätabtreiben lassen.

REGENSBURG Nirgends liegen unermessliches Glück und unerträgliches Leid so nah zusammen wie bei der Frage: Was kann ich für die Gesundheit meines ungeborenen Kindes tun? Der Fall eines Ehepaars beschäftigte kürzlich das Verwaltungsgericht in Regensburg. Die Eltern hatten sich gegen eine Entscheidung der Ethikkommission zur Wehr gesetzt. Diese hatte entschieden, dass ihnen keine „Präimplantationsdiagnostik“ erlaubt ist. In Bayern gibt es vier Zentren, in denen die „PID“ gestattet ist. Als PID wird die genetische Untersuchung eines künstlich befruchteten Embryos bezeichnet. In Bayern braucht man dazu die Zustimmung der Ethikkommission.

Regensburger Eltern war diese verwehrt worden. Dabei tragen beide Elternteile Gene in sich, die eine genetische Erkrankung des Kindes zu 25 Prozent wahrscheinlich machen: Potentieller Vater wie Mutter besitzen die Anlage zum TAR-Syndrom. Weltweit gibt es nur 100 Fälle. Die gesetzliche Lage ist schwierig für Eltern: Weil der Gesetzgeber Experimente an Embryonen stark einschränkt, aus Angst, dass man sich am Ende das „Wunschbaby herstellen“ lässt, sind die Methoden streng reguliert. Doch würde die Frau mittels künstlicher Befruchtung schwanger und die Ärzte mit einer „Pränataldiagnostik“ während der Schwangerschaft eine schwere Behinderung feststellen, dürfte das Kind bis kurz vor der Geburt in einer sogenannten „Spätabtreibung“ tatsächlich im Mutterleib abgetötet werden.

Und genau das hatte das Paar aus Regensburg bereits durchlebt. Im Urteil des Verwaltungsgerichts Regensburg heißt es dazu, dass die Mutter bereits 2014 künstlich befruchtet wurde. In der 17. Schwangerschaftswoche stellte sich dann heraus, dass das Kind an dem Syndrom leidet. Es führt dazu, dass das Kind ohne Speiche mit einer Klumphand geboren wird sowie mit einer gefährlichen Blutungsneigung. „Die Klägerin und ihr Ehemann hatten sich angesichts dieses Befundes nach 4-wöchiger Bedenkzeit, eingehenden Beratungen mit Ärzten, Donum vitae und insbesondere auch betroffenen Eltern für einen Spätabbruch der Schwangerschaft entschieden“, heißt es. In der 23. Schwangerschaftswoche wurde der Fötus abgetrieben. „Die Klägerin und ihr Ehemann würden bis heute unter den daraus resultierenden psychischen Folgen leiden“, heißt es weiter. Deshalb wollte sie bei einer neuerlichen künstlichen Befruchtung den Embryo erst einmal untersuchen lassen. Abtreibungen sind in Deutschland bis zur zwölften Schwangerschaftswoche straffrei. Doch bei medizinischer Diagnose, etwa einer Behinderung mit dem Downsyndrom, sind Spätabtreibungen bis zum 9. Monat möglich. Während der Gesetzgeber also die „PID“ vor einer Befruchtung einschränkt, dürfen Kinder im Falle von einer Behinderung bis zum Ende der Schwangerschaft abgetrieben werden.

In Deutschland gab es im vergangenen Jahr 100.000 Abtreibungen. Denen standen etwa 784.000 geborene Kinder in Deutschland gegenüber.

„Viele Paare haben Angst vor Überforderung“

Doris Schiller ist Leiterin der Schwangerenkonfliktberatungs-Stelle „Donum vitae“, einem Verein, der nach dem Ausstieg der katholischen Kirche aus der Konfliktberatung gegründet wurde. „Menschen, die im Rahmen der Pränataldiagnostik, bei Vorliegen eines positiven Befundes, unsere Beratung aufsuchen, befinden sich meist unter einem großen Zeitdruck und in höchster Not“, sagt Doris Schiller. „Sie haben erfahren, dass ihr Kind, häufig ein Wunschkind, schwer krank, behindert oder auch nicht lebensfähig sein wird.“ 2018 wurden bei Donum vitae insgesamt 1.390 Beratungsfälle verzeichnet. Knapp ein Drittel, 369 Frauen, waren bei Doris Schiller und ihren Kolleginnen, um sich einen nötigen Beratungsschein zu holen, der für eine Abtreibung bis zur zwölften Woche nötig ist. Ob die Frauen anschließend abgetrieben haben, ist indes nicht bekannt. Der Bundestag diskutiert derzeit darüber, ob die Blutuntersuchung von den Kassen bezahlt werden muss. Lediglich in 18 Fällen beriet Donum vitae wegen einer Diagnose, dass das Kind möglicherweise behindert sein könnte.

Bundestag diskutiert über den Bluttest

„Der Wunsch nach einem gesunden Kind ist völlig nachvollziehbar, verständlich und in jedem Fall begleitet von der Vorfreude auf ein Kind“, sagt Schiller. „In der Schicksalhaftigkeit des Lebens erfüllt sich dieser Wunsch nicht immer“, sagt sie aber auch. Donum vitae versuche aber, auch in der Beratung klarzumachen, dass die Würde des Menschen auch vor einer Geburt unantastbar sei. Und dennoch: „Sehr häufig schildern uns die Betroffenen große Zukunftsängste, nicht nur für sich selbst, auch für das ungeborene Kind und die gesamte Familie, auch für die Partnerschaft“, so Schiller. Denn wer sagt, dass die Geburt eines behinderten Kindes überhaupt verkraftbar ist für eine Partnerschaft?

Bislang wurde lediglich die Nackenfaltenuntersuchung bezahlt. Diese ist aber nicht sicher, Kritiker sagen, dass deshalb auch Kinder abgetrieben werden, die eigentlich gesund wären, und das innerhalb der Fristenlösung bis zur zwölften Woche.

Eine, die Abtreibungen als Mord bezeichnet, hat selbst eine schwer behinderte Nichte, die sie sehr liebt: Gloria von Thurn und Taxis. Auf Anfrage sagt sie: „Wenn die Menschen wüssten, dass man bei einer Abtreibung das Baby auseinander reißen muss, um jedes einzelne Teil des Kindes aus der Gebärmutter zu entfernen, würde kaum jemand sich für diese Prozedur entscheiden“, so von Thurn und Taxis. Wir lebten in einer Zeit, in der man sich um den biologisch produzierte Lebensmittel und artgerechte Tierhaltung Gedanken mache. „Dabei merken wir gar nicht, dass das Naturfeindlichste überhaupt, die unnatürliche, barbarische Tötung der Ungeborenen mitten unter uns, durch eine perfekt organisierte und staatlich geförderte Abtreibungsindustrie dabei ist, zu völliger gesellschaftlicher Akzeptanz zu kommen“, so von Thurn und Taxis. „Wir reden vom dunklen Mittelalter und glauben, wir seien seid der Vergangenheit menschlicher und Umweltbewusster geworden. Das ist eine große Lebenslüge“, so die gläubige Katholikin. „Die Gebärmutter ist für ein ungeborenes Kind der gefährlichste Ort der Welt, bei ca. 40 Millionen Kindestötungen im Mutterleib jedes Jahr.“ In der Tat hat die Debatte im Bundestag um den Bluttest als Kassenleistung deutlich gemacht, dass die ethnischen Fragen schwierig zu beantworten sind. Angeblich wird nur noch jedes zehnte Kind mit Downsyndrom tatsächlich geboren. Der Gründer der Organisation „Pro Familia“ etwa, die auch Beratungsscheine ausstellen darf, wurde von Hans Harmsen gegründet. Harmsen war eine der maßgeblichen Stimmen der „Eugenik“ im Dritten Reich.

Die Verwaltungsrichter hoben die Entscheidung des Ethikrates, wonach das Regensburger Paar keine PID am Embryo durchführen darf, wieder auf. „Psychische, soziale und ethische Gesichtspunkte des Einzelfalls sind bei der Prüfung des Merkmals ,schwerwiegend‘ mit einzubeziehen“, so die Richter. Doch was ist eine schwerwiegende Behinderung?

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