Nächster Planungsschritt
Jetzt kann die Öffentlichkeit Einwände gegen die Stromtrasse durch den Landkreis vorbringen

04.05.2019 | Stand 28.07.2023, 18:39 Uhr
−Foto: n/a

Der sogenannte SüdOstLink soll mit Erdkabeln auch durch den Landkreis Regensburg führen. Zahlreiche Bürger haben bereits ihren Unmut artikuliert. Jetzt können sie das auch gegenüber den Behörden tun.

REGENSBURG Nachdem Ende März die Vorhabenträger TenneT und 50Hertz für den Abschnitt D (Raum Schwandorf – Isar) der geplanten Gleichstrom - Erdkabelleitung SüdOstLink die Unterlagen - die für die raumordnerische Beurteilung und die Strategische Umweltprüfung der Trassenkorridore erforderlich sind – der Bundesnetzagentur vorgelegt haben, startet diese jetzt die im nächsten Verfahrensschritt vorgeschriebene Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung.

Dabei können die Unterlagen mit den Informationen über die Trassenkorridore und die Umweltauswirkungen vom 09.05.2019 bis zum 11.06.2019 an vier Auslegungsstellen eingesehen werden. Für Bürgerinnen und Bürger sowie anerkannte Umweltvereinigungen besteht in der Zeit vom 09.05.2019 bis zum 11.07.2019 die Möglichkeit, gegenüber der Bundesnetzagentur Einwendungen zu den beabsichtigten Trassenkorridoren zu erheben, und zwar elektronisch per mail, schriftlich oder auch zur Niederschrift bei den vier Auslegungsstellen.

Die öffentliche Auslegung der Unterlagen findet vom 09.05. – 11.06.2019 an vier Auslegungsstellen statt, und zwar in:

Regensburg

Bundesnetzagentur, Im Gewerbepark A15, 93059 Regensburg (Mo-Mi 8-16, Do 8-17:30, Fr 8-13; barrierefreier Zugang möglich)

Landshut

Bundesnetzagentur, Liebigstr. 3, 84030 Landshut

(Mo-Mi 8-16, Do 8-17:30, Fr 8-13, barrierefreier Zugang möglich)

Schwandorf

Rathaus Schwandorf, Spitalgarten 1, 92421 Schwandorf, Foyer des Rathauses

(Mo-Do 8-11:45 und 14-16, Fr 8-12, barrierefreier Zugang möglich)

Bonn

Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, Bibliothek

(Mo-Mi 8-16, Do 8-17:30, Fr 8-13; barrierefreier Zugang möglich)

Die Unterlagen sowie weitere Informationen zum Vorhaben sind ab 09.05.2019 zudem im Internet unter www.netzausbau.de/beteiligung5-d. abrufbar.

Einwendungen:

Einwendungen zum Vorhaben können vom 09.05.2019 bis zum 11.07.2019 an die Bundesnetzagentur gerichtet werden, und zwar

-elektronisch vorzugsweise per Onlineformular (Link unter www.netzausbau.de/beteiligung5-d.)

-schriftlich an die Bundesnetzagentur, Referat 803, Postfach 8001, 53105 Bonn, Betreff Vorhaben 5, Abschnitt D

-zur Niederschrift bei einer der vier genannten Auslegungsstellen.

Weitere Details unter https://www.netzausbau.de/service/kontakt/de.html

Den Wortlaut der Auslegungsbekanntmachung finden Sie hier:

https://www.netzausbau.de/SharedDocs/Downloads/DE/Vorhaben/BBPlG/05/D/Bekanntmachung_NABEG8.pdf?__blob=publicationFile

Umfangreiche Informationen zum SuedOstLink finden Sie zudem bereits jetzt auf den Internetseiten der Bundesnetzagentur sowie von TenneT:

https://www.netzausbau.de/leitungsvorhaben/bbplg/05/D/de.html

https://www.tennet.eu/de/unser-netz/onshore-projekte-deutschland/suedostlink/

Regensburg