Spendenaffäre
Staatsanwaltschaft klagt jetzt auch CSU-OB-Kandidat Schlegl an

02.05.2019 | Stand 28.07.2023, 17:28 Uhr
−Foto: Foto: Staudinger

Die Regensburger Staatsanwaltschaft hat Anklage gegen den früheren OB-Kandidaten der CSU, Christian Schlegl, erhoben. Pikant: Im Prozess gegen Wolbergs und Volker Tretzel war Schlegl einer der wichtigsten Zeugen der Ermittler.

REGENSBURG Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen Christian Schlegl wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung, Verstoß gegen das Parteiengesetz und falscher uneidlicher Aussage. Die Staatsanwaltschaft Regensburg hat im Rahmen ihrer Ermittlungen wegen auffälliger Parteispenden den Ermittlungskomplex gegen den OB-Kandidaten der CSU im Kommunalwahlkampf 2014 Christian Schlegl abgeschlossen und Mitte April 2019 Anklage zum Landgericht Regensburg erhoben.

Dem Angeschuldigten wird zur Last gelegt, Spenden eines Regensburger Immobilienkonzern für seinen Kommunalwahlkampf verschleiert zu haben, indem er zum einen mit veranlasste, dass Spenden in Höhe von 40.000 Euro an den Verein Bürger für Regensburg nicht direkt aus dem Immobilienkonzern an den Verein, sondern über Strohmänner geleistet wurden. Zum anderen soll der Immobilienkonzern Wahlkampfkosten in Höhe von 50.000 Euro (netto) unmittelbar übernommen haben. Dabei sollen in beiden Fällen zur Verschleierung der Zahlungsflüsse Scheinrechnungen über tatsächlich nicht erbrachte Leistungen erstellt und die Rechnungsbeträge von den Rechnungsempfängern in der Folge steuerlich geltend gemacht worden sein. Dem Angeschuldigten Schlegl wird deshalb Beihilfe zur Steuerhinterziehung zur Last gelegt.

Ferner soll der Angeschuldigte von einem Unternehmen aus der Regensburger Immobilienbranche Spenden an den CSU Kreisverband Regensburg Stadt für seinen Kommunalwahlkampf in Höhe von insgesamt 59.550 Euro erhalten haben, welche absprachegemäß über Strohmänner auf Beträge unter 10.000 Euro gesplittet und in der Folge im Rechenschaftsbericht der CSU unzutreffend erklärt worden sein sollen. Insoweit soll sich der Angeschuldigte Schlegl wegen Verstoß gegen das Parteiengesetz und Beihilfe zur Steuerhinterziehung strafbar gemacht haben.

Schließlich wird dem Angeschuldigten vorgeworfen, im Rahmen seiner Zeugeneinvernahme im Strafverfahren gegen Oberbürgermeister Wolbergs und weitere Angeklagte vor dem Landgericht Regensburg am 4. Oktober 2018 und 13. November 2018 vorsätzlich die Unwahrheit im Zusammenhang mit den Zuwendungen an den Verein Bürger für Regensburg gesagt zu haben. Dem Angeschuldigten Schlegl wird deshalb auch der Straftatbestand der falschen uneidlichen Aussage zur Last gelegt. Das Landgericht Regensburg hat nunmehr über die Zulassung der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft zu entscheiden. Trotz der jetzt erhobenen Anklage gilt für den Angeschuldigten weiterhin die Unschuldsvermutung.

Regensburg